Im Jahr 2017 waren weltweit 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Davon blieben rund 40 Millionen als Binnenvertriebene im eigenen Land und gelten nicht als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Von den 25,4 Millionen Menschen, die ihr Land auf der Flucht verlassen haben, haben zirka 3,1 Millionen ein Asylgesuch gestellt. Die Hauptlast trägt immer die nähere Umgebung. Mehr als 85 Prozent der Vertriebenen werden von Schwellen- und Entwicklungsländern aufgenommen, beispielsweise der Türkei, Pakistan, Libanon, Kenia etc. Mehr als die Hälfte der Vertriebenen sind Kinder oder Jugendliche, und rund die Hälfte der Flüchtenden kamen 2017 aus Syrien, Afghanistan und Südsudan. Vertriebene leben heute durchschnittlich über 17 Jahre in unstabilen und prekären Situationen, bevor sie eine nachhaltige Lösung finden.
Nur ein Bruchteil der Personen auf der Flucht gelangt nach Europa und schliesslich in das Binnenland Schweiz. 1,3 Millionen Menschen ersuchten 2016 in Europa um Asyl, 2017 waren es wesentlich weniger, rund 170 000. Die Schliessung der Balkanroute für die tolerierte Migration sowie der Abmachung der EU mit der Türkei ab Frühling 2016 führte zu einem Rückgang der irregulären Migration nach Europa. Seit Mitte 2017 kommt hinzu, dass die libysche Küstenwache – nach einer Vereinbarung mit Italien – rigoros gegen Flüchtlingsboote vorgeht. Damit gibt es auch einen deutlichen Rückgang der Migration über die zentrale Mittelmeerroute. Dies wirkt sich auch auf die Schweiz aus. 2016 sind die Asylgesuchzahlen mit 27 207 Gesuchen im Vergleich zum Vorjahr um 31% gesunken; dieser Trend setzte sich 2017 fort mit 18 088 Asylgesuchen. Der Rückgang der Asylgesuche in der Schweiz lässt sich unter anderem auch damit erklären, dass Asylsuchende die Schweiz vermehrt als Transitland und nicht als Zielland wahrnehmen.
Zahlenmässig machen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen zusammen nur knapp ein Prozent der Gesamtbevölkerung der Schweiz aus, trotzdem geniesst das Thema Asyl grosse mediale und politische Aufmerksamkeit.
Menschen verlassen ihre Heimat oft aus verschiedenen Gründen, und die Ursachen für Flucht werden immer komplexer. Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die zielgerichtet verfolgt werden, sei es aus politischen, religiösen oder anderen Gründen. Für viele Menschen ist es in der Praxis schwierig oder gar unmöglich, eine solche Verfolgung nachweisen zu können. Sie fliehen vor Unruhen, Bürgerkriegen, Willkür oder auch Hunger oder haben als Folge von Umweltkatastrophen keine Lebensgrundlage mehr. Ihre Zahl wird in Zukunft zunehmen. Unter den Asylsuchenden befinden sich neben politischen Flüchtlingen und Kriegsflüchtlingen auch Migrantinnen und Migranten aus sogenannten «Drittstaaten» (das heisst aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA), die in ihrer Heimat nicht verfolgt werden und auch nicht vor Kriegswirren geflohen sind. Sie sind auf der Suche nach Arbeit und einem besseren Leben. Im dualen Zulassungssystem der Schweiz, das zwischen Personen aus EU/EFTA-Staaten und Personen aus Drittstaaten unterscheidet, haben jedoch nur hochqualifizierte Drittstaatsangehörige die Möglichkeit, als Arbeitsmigranten und -migrantinnen legal in die Schweiz zu kommen. Entsprechend wählen sie aufgrund fehlender Alternativen, ein Asylgesuch zu stellen. Das Asylrecht und seine Auswirkungen sind somit im Kontext eines umfassenden Migrationsrechts zu verstehen, zu dem unter anderem auch das Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit den EU/EFTA-Ländern gehören. Aus diesem Grund ist sich zu überlegen, ob wir nicht mehr Menschen aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa migrieren lassen sollten, damit der Flüchtlingsstatus nicht die einzige Perspektive bleibt. Das wäre demografisch sinnvoll, würde den Asylbereich entlasten und gäbe den Menschen im Süden neue Perspektiven. Diese Lösungsansätze müssen einhergehen mit der verstärkten Hilfe vor Ort, wie z.B. dem Aufbau von stabilen Gesellschaften, der Entwicklung der Wirtschaft und dem Schutz der Umwelt.
Im Asylverfahren wird entschieden, ob eine Person als Flüchtling anerkannt wird und Asyl erhält, weggewiesen oder allenfalls vorläufig aufgenommen wird. Wenn ein Staat einer Person «Asyl» gibt, bedeutet dies, dass er ihr eine besonders geschützte Rechtsstellung einräumt. Die Asylgewährung setzt in der Regel die Anerkennung als Flüchtling und das Fehlen von Asylausschlussgründen voraus. Diese Entscheidung liegt in alleiniger Kompetenz der einzelnen Staaten. Durch die Flüchtlingskonvention und insbesondere deren Non-Refoulement-Prinzip ist die Schweiz jedoch völkerrechtlich verpflichtet, Personen, denen bei einer Wegweisung Folter oder unmenschliche Behandlung droht, zumindest vorübergehend Schutz zu bieten.
Das schweizerische Asylgesetz orientiert sich in seiner Flüchtlingsdefinition an der UN-Flüchtlingskonvention von 1951. Diese diente nach dem 2. Weltkrieg dazu, das Problem der durch den Krieg staatenlos gewordenen Personen zu lösen und definierte erstmals, wer als Flüchtling gilt und welche Rechte Flüchtlinge haben. Heute bezweckt die Flüchtlingskonvention, losgelöst vom Kontext des 2. Weltkrieges, gefährdeten Menschen Schutz zu bieten. Die EKM richtet sich in ihren Stellungnahmen und Empfehlungen nach dem Grundsatz, dass die Schweiz Flüchtlingen, Verfolgten und Vertriebenen unabhängig von der Zulassungspolitik Schutz gewährt. Die Schutzgewährung hat dabei immer oberste Priorität und darf durch keine definitive oder temporäre Massnahme gefährdet werden.
In den Asyldebatten berufen sich verschiedene Parteien regelmässig auf die humanitäre Tradition der Schweiz. Bezeichnet wird damit vor allem die Aufnahme von politisch verfolgten Personen im 19. Jahrhundert sowie die zwischen 1950 und 1995 etablierte sogenannte Flüchtlingskontingentspolitik, über welche Flüchtlingsgruppen aus Ungarn, Tibet, Indochina, Uganda und Chile sowie später auch aus Ex-Jugoslawien, Äthiopien, Sudan, Tunesien, Somalia, Irak und Iran aufgenommen wurden. Während der Balkankriege wurde diese Praxis aufgrund der Belastung der Unterbringungsstrukturen durch die Kriegsvertriebenen ausgesetzt. Seit 2013 hat die Schweiz diese Praxis erneut aufgenommen und im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge besonders verletzlichen Flüchtlingen Asyl gewährt. Die EKM setzt sich ein, dass vermehrt Flüchtlinge über dieses Programm aufgenommen werden.
1981 trat das erste Asylgesetz und somit ein individuelles Asylverfahren in Kraft. Das Asylgesetz wurde seither mehrfach revidiert – jeweils mit restriktiver Tendenz. Die EKM hat sich 2009 gegen eine erneute Revision des Asylgesetzes und für eine Vereinfachung des Asylrechts ausgesprochen. Die Revisionstätigkeit hielt jedoch an. Zuletzt standen im Juni 2013 über eine als dringlich erklärte Vorlage, gegen die das Referendum ergriffen wurde, Verschärfungen, wie die Abschaffung des Botschaftsverfahrens oder die Qualifikation der Kriegsdienstverweigerung als Asylausschlussgrund, zur Abstimmung. Diese von den Stimmberechtigten angenommenen Bestimmungen sind Teil einer umfangreichen Revision, die eine Beschleunigung des Verfahrens und eine Neustrukturierung des Asylbereichs (insbesondere der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und der Unterbringung) vorsieht. Dies wurde in eine Testphase getestet und soll ab 2019 flächendeckend eingeführt werden.
Materialien
Veranstaltungen
- Ausstellung FLUCHT
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EKM-Jahrestagung 2014
Schützen oder wegschauen? Schutzgewährung für Vertriebene und die Rolle von Gesellschaft und Politik
Stellungnahmen
Letzte Änderung 24.06.2024