Weiterentwicklungen bei der Rückführung

Beschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die EKM begrüsst die Weiterentwicklungen, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Rückführungsrichtlinie ins Auge gefasst werden. Die Überführung der Richtlinie in nationales Recht erfordert sowohl Anpassungen im Ausländer- wie auch im Asylgesetz. In Bezug auf die Fristen im Hinblick auf die Wegweisung von Asylsuchenden sowie auf die Kinderschutzmassnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden schlägt die EKM vor, vorhandene Spielräume anders zu nutzen. Im Sinne eines wirksamen Rechtsbehelfs fordert sie angemessene Beschwerdefristen und vertritt die Ansicht, dass aus völkerrechtlichen Gründen darauf zu verzichten ist, die aufschiebende Wirkung automatisch auszuschliessen. Ausgehend von der Haager Kinderschutzkonvention regt die EKM im Hinblick auf Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende an, die Koordination vormundschaftlicher Massnahmen bei deren Wegweisung gesetzlich zu verankern.

 

Letzte Änderung 04.09.2009

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https://www.rayonverbot.ch/content/ekm/de/home/aktuell/stellungnahmen/archiv/2009/2009-09-04.html