EKM fordert einen neuen Schutzstatus für Vertriebene

Eine von der EKM in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Zahl jener Personen, die von ihrem Wohnort vertrieben wurden, die aber nicht Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Um den Schutzbedürfnissen dieser Vertriebenen besser gerecht zu werden, müsse die Schweiz ihr Schutzkonzept anpassen. Die EKM schlägt unter anderem vor, einen neuen komplementären Schutzstatus einzuführen.

Mitte 2014 waren weltweit rund 53 Millionen Menschen in unfreiwilliger Migration unterwegs. Sie waren gezwungen oder fühlten sich gezwungen, ihr Haus, ihre Stadt oder ihr Dorf, gar ihr Land zu verlassen. Alle diese Menschen sind auf irgendeine Weise auf Schutz angewiesen. Der Migrationsexperte Roger Zetter, der bis 2011 das Refugee Studies Centre an der Universität Oxford geleitet hat, hat im Auftrag der EKM in einer ausführlichen Studie die Schutzbedürfnisse verschiedener Gruppen von Vertriebenen untersucht, aktuelle und künftige Herausforderungen aufgelistet und mögliche Wege und Massnahmen zu einem besseren Schutz aufgezeigt. Die breit angelegte internationale Untersuchung wird in der EKM-Reihe «Materialien zur Migrationspolitik» veröffentlicht und wurde am 18. Dezember, dem Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten, vorgestellt.

Der Bericht Zetter zeigt deutlich, dass sich Anlass, Form, Richtung und Ausmass der erzwungenen Migration in den letzten Jahren stark verändert haben. Immer öfter sind Arbeitsmigranten, Flüchtlinge (Menschen, die persönlich verfolgt werden) und von Gewalt oder Krieg Vertriebene gemeinsam unterwegs und den gleichen Gefahren ausgesetzt. Ein Schutzverständnis, das nur auf die «echten», von persönlicher Verfolgung betroffenen Flüchtlinge ausgerichtet ist, wird der heutigen Realität nicht gerecht. Alle Vertriebenen sind letztlich auf Schutz angewiesen.

Die EKM hat sich 2014 schwerpunktmässig mit dem Schutz von Vertriebenen beschäftigt und ist zum Schluss gekommen, dass auch die Schweiz – im Verbund mit anderen Ländern –ihr Schutzkonzept anpassen muss. In ihren Empfehlungen zur Schutzgewährung schlägt sie deshalb unter anderem vor, einen neuen komplementären Schutzstatus einzuführen, der die vorläufige Aufnahme ablösen soll. Diesen Status sollten Personen erhalten, die zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, die aber bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland akut gefährdet wären. Der Schutzstatus kann aufgehoben werden, wenn die Gefährdung nicht mehr besteht. Besteht die Gefährdung nach sechs Jahren immer noch, soll die Person eine reguläre Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die EKM ist überzeugt, dass ein solcher Schutzstatus besser auf die Bedürfnisse von Schutzsuchenden ausgerichtet ist als die heute gültige vorläufige Aufnahme.

Letzte Änderung 18.12.2014

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