Schweiz ist in der Verantwortung: Schutzstatus «S» für Flüchtende aus der Ukraine

Bern, 28.02.2022 - Die Eidgenössische Migrationskommission EKM sieht die Schweiz in der Verantwortung, sich an der Bewältigung der grossen Fluchtbewegungen und der humanitären Krise im Ukraine-Krieg zu beteiligen. Sie empfiehlt dem Bundesrat deshalb die Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine über die Gewährung des Schutzstatus S. Wie bereits im Jahr 1999 während des Krieges in Ex-Jugoslawien, sollte diese Aufnahme sehr rasch und grosszügig geschehen.

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM spricht sich für das folgende Vorgehen aus:

  • Der Bundesrat soll flüchtenden Ukrainerinnen und Ukrainern möglichst rasch und unkompliziert kollektiven Schutz in der Schweiz gewähren.
  • Menschen, die persönlich verfolgt oder potenziell ins Visier genommen werden (Journalisten, Aktivisten, Politiker usw.), sollten jedoch einen Asylantrag stellen und den Flüchtlingsstatus erhalten können.
  • Der Familiennachzug sollte sofort möglich sein.
  • Nach Beendigung des Krieges soll die sichere Rückkehr in die Ukraine unterstützt werden.
  • Die EKM empfiehlt zudem, frühzeitig zu klären, wie diejenigen, die nach Kriegsende nicht zurückkehren können, rasch in den regulären Integrationsprozess und in einen anderen Aufenthaltsstatus geführt werden können.

Darüber hinaus fordert die Eidgenössische Migrationskommission EKM den Bundesrat auf, parallel zu diesen Massnahmen

  • die bestehenden migrationspolitischen Kooperationsformen mit allen europäischen Gremien zu verstärken und finanzielle und personelle Ressourcen einzubringen;
  • sich für massgebliche humanitäre Hilfe in der Ukraine und den angrenzenden Erstaufnahmeländern einzusetzen;
  • seine Bereitschaft zur Teilnahme bei einem zukünftigen Relocation-Programm zur Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen zuzusagen, wodurch eine Entlastung von Erstasylländern an der ukrainischen Grenze erreicht werden kann.

Aufgrund des Krieges ist bereits eine erhebliche Anzahl Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Die UNO rechnet aktuell mit vier Millionen Flüchtenden, die bald Schutz suchen könnten, in den Nachbarländern und darüber hinaus. Auch die Schweiz ist bereits jetzt das Ziel von Fluchtbewegungen, so reisen bereits vermehrt ukrainische Staatsangehörige aufgrund der Befreiung der Visapflicht (seit 2017) in die Schweiz ein - wenn auch noch in viel geringerem Ausmass als in die Länder, die direkt an die Ukraine angrenzen.

Es wird eine weitere starke Zunahme von Fluchtbewegungen aus der Ukraine erwartet. Nachdem die Nachbarländer der Ukraine bereits erhebliche Aufnahmekapazitäten gemeldet haben, wird der Bedarf nach einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge und nach einer solidarischen Aufnahme von Geflüchteten immer deutlicher. Vor diesem Hintergrund stellt die Eidgenössische Migrationskommission EKM fest, dass es einer schnellen und grosszügigen Regelung der Aufnahme von flüchtenden ukrainischen Menschen in der Schweiz bedarf.

Schutzstatus S: Sammelbewilligung mit provisorischem Schutz

Die Schweiz hat seit 2012 einen logistischen Notfallplan, um eine mögliche grosse Zunahme von Flüchtenden zu bewältigen. Ausserdem verfügt sie über verschiedene migrationsaussen- und

-innenpolitische Instrumente, die sie im Hinblick auf die Bewältigung grosser Fluchtbewegungen nutzen kann. Mit Blick auf die Ukraine sieht die Eidgenössische Migrationskommission EKM die Voraussetzungen für die rasche Anwendung des Schutzstatus S gegeben, der eine kollektive Aufnahme und ein Aufenthaltsrecht auf Zusehen hin gewährt. Diese Sammelbewilligung mit provisorischem Schutz (Bewilligung S/Art. 66 bis 79a AsylG) zielt darauf ab, «Personen zu schützen, solange sie einer ernsten allgemeinen Gefahr ausgesetzt sind, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkriegs oder in Situationen allgemeiner Gewalt».

Frühzeitige Familienzusammenführungen sowie Planung von Rückkehr- und Integrationsmassnahmen

Der Schutzstatus S ist in der gegenwärtigen Krise sehr gut geeignet, schnell und pragmatisch der flüchtenden Zivilbevölkerung für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz ohne Asylverfahren zu gewähren. Wichtig ist aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM, dass die dazugehörigen Regelungen flexibel gehandhabt werden. So soll eine sofortige und grosszügige Familienzusammenführung ermöglicht werden und mit einem raschen Zugang zum Arbeitsmarkt noch vor der üblichen Frist von 3 Monaten Flexibilität gezeigt werden.

Auch die Regelung, dass einer Person, die nicht innerhalb von 5 Jahren zurückkehren kann, eine B-Genehmigung ausgestellt wird, die nach 10 Jahren in eine C-Genehmigung umgewandelt werden kann, sollte angepasst werden. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM empfiehlt statt einer langen Zeit des Zuwartens, dass die Schweiz nach Ende des Krieges in der Ukraine die sichere Rückkehr der Ukrainerinnen und Ukrainer unterstützt und zudem frühzeitig die Voraussetzungen für eine rasche Integration derjenigen schafft, die längerfristig bleiben werden.

Weitere Unterstützungsmassnahmen für die ukrainische Bevölkerung sind nötig

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM sieht die Schweiz in der Pflicht, bereits bestehende Formen der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern auf allen Ebenen zu verstärken und sie für die Entwicklung von gerechten und solidarischen Massnahmen zur Bewältigung der Krise zu nutzen. Dies bedeutet unter anderem, die Bestrebungen zur Errichtung eines gerechten Verteilschlüssels voranzutreiben. Der Bundesrat soll zudem alle seine zur Verfügung stehenden humanitären Möglichkeiten zur Unterstützung der Bevölkerung in der Ukraine nutzen und die Erstaufnahme- und die Transitländer in der Bewältigung der Fluchtbewegungen unterstützen. So soll die Schweiz massgebliche Beiträge an humanitäre Organisationen entrichten, die sich innerhalb der Ukraine engagieren und zudem die Staaten an der EU-Aussengrenze bei der Errichtung von Erstaufnahmestellen und von Infrastrukturen für die humanitäre Hilfe vor Ort unterstützen. Auch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem zukünftigen Relocation-Programm, das durch die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen eine Entlastung von Erstasylländern an der ukrainischen Grenze erreichen kann, soll der Bundesrat frühzeitig kommunizieren und die Zusammenarbeit entsprechend aufgleisen.


Adresse für Rückfragen

Aktuelle Informationen zum Krieg in der Ukraine, zur Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine und zum Schutzstatus S finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (www.sem.admin.ch).


Herausgeber

Eidgenössische Migrationskommission
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Letzte Änderung 30.01.2024

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