Vorläufige amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung:
- Total Stimmen:
- Ja:
- Nein:
- Stände Ja:
- Stände Nein:
52.60%
2 852 594
1 828 427 (64.10%)
1 024 167 (35.90 %)
20 6/2
0 0/2
Ergebnisse im Detail
Medienkonferenz vom 26. September 2021
Unten finden Sie die Informationen zur Ehe für alle, die das EJPD vor der Abstimmung vom 26. September 2021 online veröffentlicht hatte.
TV-Statement
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Erklärvideo
Medienkonferenz, 22. Juni 2021
Rund 700 gleichgeschlechtliche Paare lassen ihre Beziehung in der Schweiz jährlich mit einer eingetragenen Partnerschaft anerkennen. Diese ist der Ehe ähnlich, aber weder symbolisch noch rechtlich gleichgestellt. Rechtliche Unterschiede zur Ehe bestehen bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern und im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Für manche gleichgeschlechtlichen Paare wäre es zudem symbolisch wichtig, heiraten zu können. Denn die eingetragene Partnerschaft wird als nicht gleichwertig wie die Ehe empfunden. Mit der Ehe für alle wollen Bundesrat und Parlament die bestehende Ungleichbehandlung beseitigen.
Die wichtigsten rechtlichen Folgen der Öffnung der Ehe im Überblick
Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können sich erleichtert einbürgern lassen. Dieses Recht gilt mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers.
Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf bereits heute das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Mit der Ehe für alle soll ein gleichgeschlechtliches Ehepaar neu auch gemeinsam ein Kind adoptieren können.
Die Schweiz erlaubt die Samenspende nur verheirateten Paaren. Deshalb weichen heute manche Frauenpaare ins Ausland aus. Mit der Öffnung der Ehe wird die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz auch verheirateten Frauenpaaren erlaubt. Dabei ist vorgeschrieben, dass der Spender in das Samenspenderregister eingetragen wird. Anonyme Samenspenden bleiben weiterhin verboten. Dasselbe gilt für die Eizellenspende und die Leihmutterschaft.
Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.
Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Ehe für alle:
- Individuelle Freiheiten
Der Staat soll den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben. Ob und wie ein Paar seine Partnerschaft rechtlich regeln will, soll ihm freigestellt werden. Gleichgeschlechtliche Paare haben heute nicht die Möglichkeit, zu heiraten, sie können lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Öffnung der Ehe beseitigt diese Ungleichbehandlung. Niemandem entsteht dadurch ein Nachteil.
- Gesellschaftliche Realität
In der Schweiz wachsen bereits heute Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern auf. Welche Zuwendung und Fürsorge Eltern ihren Kindern zukommen lassen, ist keine Frage der Familienform. Deshalb ist es richtig, dass auch gleichgeschlechtliche Ehepaare Kinder gemeinsam adoptieren dürfen und dass auch verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende erhalten.
- Recht auf Kenntnis der Abstammung
Jede Person hat Anrecht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Weil das Gesetz die Samenspende in der Schweiz nur für verheiratete Paare zulässt, entscheiden sich manche Frauenpaare heute für eine Samenspende im Ausland. Dort ist nicht immer gewährleistet, dass das Kind erfahren kann, wer sein biologischer Vater ist. Mit der Öffnung der Ehe und dem Zugang zur Samenspende in der Schweiz bleibt das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gewahrt.
- Strikt geregelte Fortpflanzungsmedizin
Mit der Ehe für alle gibt es keine weiteren gesetzlichen Anpassungen bei der Regelung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin. Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle Paare verboten. So haben alle verheirateten Paare im Bereich der Fortpflanzungsmedizin die gleichen Rechte.
- Verfassung erlaubt Ehe für alle
Aus Sicht des Bundesrates und des Parlaments gibt es keinen Grund, warum gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen sollen. Sie sind der Ansicht, dass dafür keine Verfassungsänderung notwendig ist. Die Verfassung definiert die Ehe nicht als Verbindung zwischen Frau und Mann.
Chronologie Ehe für alle
- 05.12.2013: Die Grünliberale Fraktion reicht die parlamentarische Initiative "Ehe für alle" ein (13.468).
- 25.03.2015: Der Bundesrat veröffentlicht einen Bericht, in dem er für ein modernes Familienrecht plädiert. Bei der Angleichung der registrierten Partnerschaft an die Ehe oder bei der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sieht der Bundesrat Diskussionsbedarf (Medienmitteilung).
- 01.09.2015: Nachdem die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) der parlamentarischen Initiative Ehe für alle im Februar Folge gegeben hat, tut ihr die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) gleich. (Medienmitteilung)
- 28.02.2016: Die Volksinitiative "Gegen die Heiratsstrafe" wird in der Volksabstimmung abgelehnt. Die Initiative der CVP hätte die Ehe in der Verfassung neu definiert als "Lebensgemeinschaft von Mann und Frau".
(Bundeskanzlei)
- 07.07.2016: Das Bundesamt für Justiz kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass die Öffnung der Ehe durch eine blosse Gesetzesänderung möglich ist. (Gutachten BJ)
- 14.02.2019: Die RK-N eröffnet die Vernehmlassung zur Ehe für alle. Die Vorlage sieht vor, dass gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe inklusive Bürgerrecht und Adoption gewährt wird. (Vernehmlassungsunterlagen RK-N)
- 30.08.2019: Die RK-N stimmt der Vorlage der Ehe für alle zu und unterbreitet einen Gesetzesentwurf. Die Mehrheit spricht sich gegen den Zugang zur Samenspende aus. Die Fragen der Fortpflanzungsmedizin sollen in einem nächsten Schritt angegangen werden. (Medienmitteilung)
- 29.01.2020: Der Bundesrat schliesst sich den rechtlichen Überlegungen der RK-N an, wonach die Öffnung der Ehe auf dem Weg einer Gesetzesrevision erfolgen kann. (Medienmitteilung)
- 11.06.2020: Der Nationalrat stimmt der Ehe für alle zu inklusive gesetzlich geregelter Samenspende für weibliche Ehepaare. (Abstimmungsprotokoll)
- 13.11.2020: Die RK-S entscheidet, dass die Ehe für alle auf dem Gesetzesweg erfolgen kann. (Medienmitteilung)
- 01.12.2020: Der Ständerat verabschiedet die Ehe für alle inklusive gesetzlich geregelter Samenspende für weibliche Ehepaare. (Abstimmungsprotokoll)
- 09.12.2020: Der Nationalrat bereinigt eine letzte Differenz und folgt der Kommissionsmehrheit. (Amtliches Bulletin)
- 18.12.2020: Die Vorlage wird in der Schlussabstimmung von beiden Räten deutlich angenommen. (Abstimmungsprotokoll Ständerat, Abstimmungsprotokoll Nationalrat)
- 27.04.2021: Die Bundeskanzlei teilt mit, dass das Referendum gegen die Ehe für alle formell zustande gekommen ist (Medienmitteilung).
- 19.05.2021: Der Bundesrat entscheidet, die Ehe für alle am 26. September 2021 zur Abstimmung zu bringen. (Medienmitteilung)
- 22.06.2021: Medienkonferenz von Bundesrätin Keller-Sutter zur Abstimmung "Ehe für alle" (Medienmitteilung, Rede).
- 26.09.2021: Die Bevölkerung stimmt der «Ehe für alle» mit einer klaren Mehrheit von 64 Prozent der Stimmen zu.
(Video der Medienkonferenz, Ausführungen von Bundesrätin Keller-Sutter zum Ergebnis der Abstimmung)
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Interviews
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"Il matrimonio per tutti non crea svantaggi per nessuno"Interview, 11. September 2021: Corriere del Ticino
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"Abstimmungs-Arena" zur Ehe für alleInterview, 10. September 2021: SRF1, Arena
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Infrarouge: débat sur le mariage pour tousInterview, 8. September 2021: RTS Un, Infrarouge
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"La Famille classique pas menacée"Interview, 4. September 2021: La Liberté
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"Mein Mann und ich könnten uns nie scheiden lassen"Interview, 2. September 2021: Blick
Letzte Änderung 26.09.2021