Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen gibt es nur wenige. So wäre zum Beispiel das Tragen einer Hygienemaske aus gesundheitlichen Gründen weiterhin erlaubt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiativen ab. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Zudem sind Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vorgesehen. Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.