Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Bern, 17.01.2012 - Medienkonferenz zur Abstimmungsvorlage, 17. Januar 2012. Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 11. März 2012 stimmen Volk und Stände auch über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke ab. Gemeinsam mit Regierungsrat Hans-Jürg Käser, dem Präsidenten der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, gehe ich nun noch kurz auf diese Vorlage ein.

Als erstes dies: Vielleicht haben Sie sich ja auch schon gefragt, weshalb sich der Staat überhaupt in die Frage der Geldspiele einmischt. Es gibt gute Gründe dafür: Seit Jahrhunderten wird um Geld gespielt, auch in der Schweiz. Ob Roulette oder Blackjack, Zahlenlotto oder Euromillions, Fussball- oder Pferdewetten - das Angebot ist breit und mit dem Internet in den letzten Jahren noch breiter geworden. Es geht bei diesen Spielen um sehr viel Geld - und es geht um Spielsucht und andere Gefahren wie Betrug oder Geldwäscherei mit ihren Folgekosten für die Allgemeinheit.

Der Staat hat also ein grosses Interesse daran, hier mit klaren Regelungen einzugreifen. Er muss einen Wildwuchs verhindern und die Geldspiele durch eine klare Gesetzgebung in geordnete und kontrollierte Bahnen lenken. Und er muss gegen Spielsucht und deren Folgen vorgehen können.

Heute ist der Bund für die Spielbanken zuständig, er vergibt die Konzessionen und erhebt eine Abgabe für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ein grosser Teil der Bruttospielerträge fliesst so in AHV und IV. Die Allgemeinheit profitiert. Die Kantone ihrerseits haben sich in einem Konkordat zusammengeschlossen, in dem sie Aufsicht und Bewilligung für Lotterien und Wetten regeln. Die Erträge dieser Spiele werden für gemeinnützige Zwecke eingesetzt, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.

Fussballnachwuchsteams, das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern, das Schloss Chillon oder Kinderkrippen: Das sind nur einige Beispiele für Organisationen und Institutionen, die heute Unterstützung aus den Geldern erhalten, die den Kantonen aus Lotterien und Sportwetten zufliessen.

Alles in allem profitiert die Allgemeinheit, also wir alle, von fast einer Millarde Franken aus den Erträgen von Geldspielen: 2010 wurden zum Beispiel fast 550 Millionen aus Lotterie- und Wettgewinnen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt; aus der Spielbankenabgabe flossen rund 390 Millionen an die AHV und 60 Millionen an die Kantone.

Umgekehrt wird schon heute einiges getan, um die Spielsucht zu verhindern und gegen Missbräuche im Spielbankenbereich vorzugehen. Die Spielbanken wenden Präventionskonzepte an und lassen Süchtige nicht mehr spielen. Bei Lotterien und Sportwetten der Kantone gibt es diese Pflicht zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bisher im Bundesrecht nicht.

Damit komme ich nun zum neuen Verfassungsartikel, über den wir am 11. März abstimmen:

Der Artikel ist ein Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls", die 2009 eingereicht wurde. Bei der Erarbeitung dieses Gegenentwurfs haben die Kantone, das Initiativkomitee, die Lotteriegesellschaften, der Casinoverband und die Strafvollzugsbehörden mitgearbeitet. Er ist also das Ergebnis eines breiten Konsenses Er konnte das Initiativkomitee überzeugen; es hat seine Initiative zugunsten dieses Gegenentwurfs zurückgezogen.

Was bringt der neue Verfassungsartikel?

Der Verfassungsartikel weist dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zu. Das heisst: Der Bund soll alle Geldpiele regeln können, also die Spielbankenspiele, die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, aber auch die Geschicklichkeitsspiele und auch die Geldspiele im Internet.

An der Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen ändert sich aber nichts. Für die Errichtung und den Betrieb einer Spielbank soll weiterhin eine Konzession des Bundes erforderlich sein. Die Kantone ihrerseits sollen für die Bewilligung und die Beaufsichtigung der Geldspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele zuständig sein. Das entspricht weitgehend der aktuellen gesetzlichen Regelung. Neu ist, dass die Kompetenzen und Pflichten der Kantone in der Verfassung festgehalten werden.

Es ändert sich auch nichts an der Verwendung der Erträge aus den Spielen: Der Bund wird wie bisher die Spielbankenabgabe zugunsten von AHV und IV erheben. Und die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten werden weiterhin für gemeinnützige Zwecke verwendet. Neu ist auch hier, dass dies in der Verfassung festgehalten wird. Der neue Verfassungsartikel wertet also auch diese Regelung auf, indem er sie von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe hebt.

Persönlich scheint mir ein Punkt besonders wichtig: Der neue Verfassungsartikel verpflichtet den Bund und die Kantone, den Gefahren des Geldspiels umfassend Rechnung zu tragen und die Bevölkerung vor Spielsucht, Betrug, Beschaffungskriminalität und Geldwäscherei zu schützen. Der neue Verfassungsartikel geht also weiter als die aktuelle Bestimmung, die nur den Bund verpflichtet, die Gefahren der Geldspiele in den Spielbanken zu beachten. Ausserdem ist der Auftrag konkreter gefasst: Bund und Kantone werden dazu verpflichtet, bei ihren Massnahmen gegen diese Gefahren die unterschiedlichen Merkmale der einzelnen Spiele sowie Art und Ort des Spielangebots zu berücksichtigen. Sie müssen also gezielt je nach Art des Geldspiels oder Ort des Spielangebots geeignete Massnahmen ergreifen. So sollte zum Beispiel sichergestellt werden, dass Minderjährige in öffentlichen Verkaufsstellen keinen Zugang zu Spielen mit erhöhtem Spielsuchtpotential erhalten. Oder dass bei der Zulassung von Online-Spielen zum Beispiel Einsatzlimiten vorgesehen werden.

Im Parlament wurde vereinzelt gefordert, vor allem den Schutz vor der Spielsucht noch stärker zu gewichten. Schliesslich setzte sich die Erkenntnis durch, dass es der neue Verfassungsartikel erlauben wird, auf Gesetzesstufe griffige Massnahmen zu erlassen.

Damit sich Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben möglichst gut aufeinander abstimmen können, sieht der neue Verfassungsartikel vor, dass ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen geschaffen wird. Dieses Organ braucht es, weil die Abgrenzung nicht immer einfach ist und weil eine gute Koordination Voraussetzung dafür ist, dass wir die Aufsicht über die Geldspiele konsequent ausüben können.

Bevor nun Herr Regierungsrat Hans-Jürg Käser noch darauf eingeht, welche Bedeutung die neuen Regelungen aus Sicht der Kantone haben, hier mein Resümee:

Der neue Verfassungsartikel weist den Kantonen im Bereich der Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele auf Verfassungsstufe Kompetenzen zu. Er nimmt sie gleichzeitig aber auch in die Pflicht, namentlich im Kampf gegen die Spielsucht und andere Gefahren des Geldspiels.

Zum anderen hält der Gegenentwurf fest, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten auch in Zukunft vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind. Damit sichert der neue Verfassungsartikel die heutige Unterstützung zahlreicher Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Viele dieser Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft und könnten nur schwer anders finanziert werden.

Auch bei den Spielbankenabgaben führt der neue Verfassungsartikel das bewährte System weiter: Ein grosser Anteil der Bruttospielerträge ist auch in Zukunft für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke anzunehmen.


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Letzte Änderung 19.01.2023

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