Ehe für alle: Medienkonferenz von Bundesrätin Keller-Sutter zum Ergebnis der Abstimmung

Bern, 26.09.2021 - Medienkonferenz von Bundesrätin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Vizekanzler, geschätzter Kollege Ueli Maurer

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben heute der «Ehe für alle» mit einer klaren Mehrheit von 64 Prozent der Stimmen zugestimmt. Ich stelle ausserdem fest, dass alle Kantone zugestimmt haben, obwohl die Mehrheit der Kantone bei einem Referendum - das wissen Sie - nicht nötig gewesen wäre. Die Ehe wird damit neu allen Paaren offen stehen - unabhängig des Geschlechts der Partnerinnen oder Partner.

Damit werden künftig also alle gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paare vor dem Gesetz auch gleich behandelt: Alle Paare können eine Zivilehe eingehen, mit den gleichen Rechten und Pflichten. Der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid, denn der Staat soll den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privatleben zu gestalten haben.

Der heutige Schritt ist auch wichtig, weil die Ehe für viele gleichgeschlechtliche Paare auch einen grossen symbolischen Wert hat: es ist eine Form der Anerkennung durch die Gesellschaft.

Schliesslich, und das ist ebenfalls wichtig, ist die religiöse Ehe von diesem Resultat nicht betroffen. Hingegen wird die eingetragene Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren mit diesem Entscheid jetzt hinfällig. Sie kann in eine Ehe umgewandelt, aber nicht mehr eingegangen werden. Die eingetragene Partnerschaft wird dann ab Inkrafttreten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Damit fallen auch die rechtlichen Unterschiede weg, die zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe bestanden haben. Konkret erhalten gleichgeschlechtliche Paare neu auch Zugang zur gemeinschaftlichen Adoption. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, das Kind der Partnerin oder des Partners adoptieren - die sogenannte Stiefkindadoption, das war bis heute schon möglich.

Verheiratete Frauenpaare sollen neu zudem die gesetzlich geregelte Samenspende in Anspruch nehmen können. Sie erhalten damit Zugang zu einem geregelten Verfahren, das auch die Rechte des Kindes sicherstellt. Ich möchte aber betonen: Die anonyme Samenspende bleibt in der Schweiz für alle Paare - gleich ob gleichgeschlechtlich oder heterosexuell - verboten. Ebenfalls verboten bleiben die Eizellenspende und auch die Leihmutterschaft; sie wissen, dass die Bundesverfassung die Leihmutterschaft nicht zulässt.

Und schliesslich wird die erleichterte Einbürgerung mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers gelten.

Der Bundesrat wird den Volkswillen rasch umsetzen. Es braucht aber noch Anpassungen auf Verordnungsstufe. Nach heutiger Planung können die neuen Bestimmungen am 1. Juli 2022 in Kraft treten - voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können, wenn sie es wollen, diese ebenfalls ab diesem Datum unbürokratisch in eine zivile Ehe umwandeln.

Wer sich liebt und heiraten will, soll das künftig tun dürfen. Und zwar unabhängig, ob es sich dabei um zwei Männer, zwei Frauen oder um einen Mann und eine Frau handelt.

Le Conseil fédéral a soutenu la suppression de l'inégalité de traitement actuelle. Il salue le net résultat du scrutin. Rien ne change en ce qui concerne le couples composés d'une femme et d'un homme, l'ouverture du mariage civil à tous les couples ne les pénalise pas. Mais pour les personnes directement concernées, c'est un pas important qu'a décidé le peuple aujourd'hui.

 


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Letzte Änderung 18.01.2023

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