Abstimmung über die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte"

Bern, 27.02.2003 - Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir eröffnen heute die Abstimmungskampagne gegen die Initiative mit dem Titel "Gleiche Rechte für Behinderte". Schon allein diese ersten Worte widerstreben mir eigentlich. Denn wer ist allen Ernstes GEGEN "Gleiche Rechte für Behinderte"?

Ich bin gegen die Diskriminierung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Ich bin für ein vernünftiges und griffiges Gesetz, um das Leben behinderter Menschen in der Schweiz zu vereinfachen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Für behinderte Menschen in unserem Land - es sind nicht wenige in der Schweiz - ist das Leben nur allzu oft beschwerlich und umständlich. Es fehlt an behindertengerechten Einrichtungen, an einfachen Zugängen zu öffentlichen Gebäuden, an durchdachten und gescheiten Lösungen für die verschiedensten Arten von Behinderungen, und es fehlt vor allem an einem ganz besonders -

am Verständnis, an der Sensibilität, an der Hilfsbereitschaft im Umgang mit behinderten Menschen.

Einmal mehr stimmen wir über eine Initiative ab, schaffen Gesetze und neue Vorschriften, ohne dabei an diese viel wichtigeren Dinge wie echtes Verständnis, Sensibilität und den Abbau von Schranken in unseren Köpfen zu denken und unsere eigene Hilfsbereitschaft zu diskutieren.

Trotzdem soll - und muss - der Staat mit Gesetzen und Vorschriften dafür sorgen, dass behinderte Menschen besser, einfacher, schneller, unkomplizierter und gleichberechtigter bewegen, arbeiten, reisen und geniessen können als bisher.
Der Bundesrat hat aus diesem Grund das in der Zwischenzeit von den Räten verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz erarbeitet. Das neue Gesetz ist eine gut durchdachte und pragmatische Lösung, um behinderten Menschen das Leben in einer immer schneller und hektischer werdenden Gesellschaft zu erleichtern.

Die Volks-Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte", welche am 18. Mai zur Abstimmung kommt, lehnt der Bundesrat ingegen ab. Warum ?

Diese Initiative will zu viel auf einmal. Der Bundesrat, das Parlament - und ich auch - erachten den indirekten Gegenvorschlag, also das neue Gesetz, als die bessere und vernünftigere Lösung.

Zusammen mit der dringend nötigen Sensiblisierung und dem intensiven Dialog mit den behinderten Menschen in der Schweiz bleibt das vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetz die bessere und vor allem auch die Lösung, die schnell und unkompliziert verwirklicht werden kann.

Ich möchte nun noch einige technische und juristische Fragen aufwerfen und erklären:

Die Initianten möchten in der Verfassung ein subjektives Recht verankern, das den Behinderten erlaubt, den Zugang zu Bauten, die für die öffentlichkeit bestimmt sind, sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen direkt gestützt auf die Verfassung einzuklagen und durchzusetzen.

Dieses Klagerecht ist in dieser Ausgestaltung vor allem wegen der Rechtsanwendung und wegen der Kostenfolgen problematisch:

Die Umsetzung der Initiative ist heikel, die Initiative schafft Rechtsunsicherheit.

Der vorgeschlagene Verfassungstext überlässt allzuviel der Interpretation, ist somit unberechenbar und sieht keine übergangsfristen vor; er ist zu wenig differenziert. Ein Beispiel:

  • Mit der Annahme der Initiative könnte beispielsweise bei einer beliebigen Haltestelle grundsätzlich der sofortige Zugang zu einem öffentlichen Verkehrsmittel gefordert werden; es wäre dann an den Gerichten zu entscheiden, ob dem Verkehrsträger eine Sanierung, die Beschaffung anderer Fahrzeuge oder eine bauliche Anpassung der Haltestelle wirtschaftlich zuzumuten wäre.
  • Die Gerichte müssten auch entscheiden, mit welchem Aufwand ein Geschäftshaus an die Bedürfnisse Behinderter angepasst und beispielsweise nachträglich ein Lift eingebaut werden muss.

Die Rechtsunsicherheit betrifft also insbesondere Grundeigentümer, das Gewerbe und Dienstleistungserbringer: In vielen Punkten ist unklar, wie die Verfassungsbestimmung von Gerichten ausgelegt würde.
Es ist besser, wenn der Gesetzgeber an Stelle der Gerichte und der Verwaltungsbehörden den Grundsatz der Verhältnismässigkeit konkretisiert.

Die Gewährleistung eines einklagbaren Rechts auf der Stufe der Verfassung in einem derart komplexen Bereich ist nicht der richtige Weg, um die Gleichstellung der Behinderten mit den Nicht-Behinderten zu fördern.

Eigentlich sind die Kosten ein schwaches Argument, wenn es um Verbesserungen für Behinderte geht. Doch gerade durch die Initiative würden Kosten verursacht, die den Dialog und das Verständnis zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten nachhaltig stören würde. Es ist bestimmt weise, einen etwas langsameren Weg einzuschlagen. Manchmal ist weniger eindeutig mehr.

Auch aus diesen Gründen lehnen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments die Initiative ab.

Mit dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz nehmen wir den Abbau der noch bestehenden Barrieren ganz konkret in Angriff.

Das Gesetz sieht als Kernpunkt [ebenfalls] individuelle Rechtsansprüche vor. Damit kann eine behinderte Person den Zugang zu Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durchsetzen. Im Gegensatz zur Initiative weiss sie aber vorher, woran sie ist, wo ein Anspruch besteht, wo nicht.

Damit habe ich bereits mit einem Vergleich von Gesetz und Initiative begonnen. Fahren wir hier gerade weiter und stellen uns die Frage: Wo liegen die wesentlichen Unterschiede des Gesetzes zur Initiative?

  • Bei den Bauten erfasst das Gesetz ausschliesslich Neubauten oder Gebäude, die renoviert werden. Das Gesetz geht sogar noch weiter als die Initiative; ausdrücklich fallen darunter auch gewisse Bauten, die nicht als öffentlich zugänglich gelten. Bestehende Bauten hingegen, die nicht renoviert werden, müssen nach dem Gesetz nicht an die Bedürfnisse der Behinderten angepasst werden, unabhängig davon, ob sie öffentlich zugänglich sind.
  • Für die Behinderten spielt der öffentliche Verkehr eine zentrale Rolle; vor allem dank ihm können Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - sofern er behindertenkonform ausgestaltet ist. über die Unterschiede zwischen Initiative und Gesetz und über die Massnahmen in diesem Bereich wird Sie anschliessend Frau Regierungsrätin Fierz informieren.
  • Dienstleistungen, die der Bund, die Kantone oder eine Gemeinde anbieten, müssen behindertengerecht angeboten werden. Insoweit besteht hier keine Differenz.
  • Für Dienstleistungen , die von Privaten angeboten werden, bestehen Unterschiede. Die Initiative macht keinen Unterschied, wer die Dienstleistungen anbietet: das Angebot muss behindertengerecht sein.

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht für Private, die Dienstleistungen anbieten, hingegen etwas weniger strenge Vorschriften vor als die Initiative: Private dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren, sie sind aber nicht verpflichtet, ihre Angebote besonders auf die Bedürfnisse Behinderter auszurichten.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz setzt der Bund einen Mindeststandard fest.

Die Kantone können gerade im Bau- oder Schulbereich weitergehende Regelungen erlassen und haben dies in der Vergangenheit zum Teil auch bereits getan.

Im Parlament ist das Behindertengleichstellungsgesetz mit bloss einer Gegenstimme gutgeheissen worden.

Ein Referendum ist nicht in Sicht. Sie sehen schon daraus, dass wir mit dem indirekten Gegenentwurf auf dem richtigen Weg sind.

An der Medienkonferenz vom 25. Februar 2003 des JA-Komitees zur Behinderteninitiative haben verschiedene Mitglieder des Komitees sich auch zum Behindertengleichstellungsgesetz geäussert.

Gemäss dem Komitee verdient "das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz seinen Namen nicht", es wurde sogar als "zahnloser Papiertiger" bezeichnet.

Bei allem Verständnis für die Anliegen, die der Behinderteninitiative zu Grunde liegen, und für die Ziele, welche diese Initiative anstrebt, muss ich solchen Aussagen, die für mich eine Masslosigkeit zum Ausdruck bringen, mit aller Deutlichkeit ablehnen.
Eine Gesetzesvorlage, die vom Parlament praktisch einstimmig verabschiedet worden ist, hat Zähne.

Eine Gesetzesvorlage, die allein für den Bund jährliche Mehrausgaben in der Grössenordnung von 40 Mio Franken zur Folge haben wird, wird etwas bringen.

Der vom Parlament beschlossene Zahlungsrahmen von 300 Mio Franken für die Anpassungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird etwas bringen.

Mehraufwendungen im Baubereich können jährlich in dreistelliger Millionenhöhe ausfallen.

Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass das Gesetz Konsequenzen hat. Solche Aussagen zeigen meines Erachtens höchstens eine ausgeprägte Tendenz zur Verkennung der Realitäten. Ich finde es sehr schade, wenn eine gute Gesetzesvorlage in dieser Weise abqualifiziert wird.

Es ist hingegen eine Tatsache, dass die Initiative bei der Beratung und für die Erarbeitung des Gesetzes wertvolle Impulse geliefert hat.

Die weiter gehenden Forderungen der Initiative bringen uns gesamtgesellschaftlich mehr Probleme als Vorteile.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz haben wir den Tatbeweis erbracht, dass wir die Anliegen der Menschen mit Behinderungen ernst nehmen und auf ihre berechtigten Anliegen eingehen.

Wir sind auf dem richtigen Weg. Das neue Gesetz bringt die nötigen Verbesserungen. Es schafft Rechtssicherheit und ist berechenbar für die Umsetzung und in den Konsequenzen. Ich erwarte deshalb auch eine konsequente Umsetzung.

Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" abzulehnen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


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Letzte Änderung 20.01.2023

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