Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokument erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Original einer Urkunde künftig in elektronischer Form zu erstellen. Eine solche elektronische Urkunde bei Bedarf auf Papier auszufertigen, bleibt selbstverständlich möglich.
Mit der Einführung des elektronischen Originals wird gleichzeitig ein nationales Register für die elektronischen öffentlichen Urkunden geschaffen. Das Urkundenregister wird vom Bund betrieben; die dort gespeicherten Dokumente werden vor unbefugtem Zugang sicher aufbewahrt. Zudem bleiben die Dokumente im Register langfristig lesbar und allfällige Fälschungen sind einfach zu beweisen.
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischen Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis am 8. Mai 2019.
Dokumentation
Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG)
Grundbuchverordnung (GBV)
Letzte Änderung 30.01.2019
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