Bundesrat will das Dublin-System stärken und stimmt der EASO-Vereinbarung zu

Bern. Der Bundesrat will, dass sich die Schweiz an den Aktivitäten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) beteiligt. Er hat heute der Unterzeichnung der EASO-Vereinbarung zugestimmt und das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2014. EASO unterstützt Mitgliedstaaten des Dublin-Systems, die im Asylbereich einem besonderem Druck ausgesetzt sind.

EASO (European Asylum Support Office) ist eine Agentur der EU mit Sitz in Malta. Das Büro wurde Mitte 2011 eröffnet mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in Asylfragen zu fördern, bestehende Mängel in einzelnen Staaten anzugehen und dadurch das Dublin-System zu stärken.

Die Unterstützung von Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Beispielsweise befinden sich Asyl-Unterstützungsteams von EASO in Griechenland und Bulgarien, um den Aufbau des dortigen Asylwesens zu unterstützen. EASO organisiert im Weiteren Ausbildungen von Fachpersonen im Asylbereich und koordiniert den Austausch von Informationen über die Herkunftsländer. Das Unterstützungsbüro verfügt über keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.

Beratende Stimme im Verwaltungsrat der Agentur

Tritt die Vereinbarung in Kraft, so wird die Schweiz die EASO-Bemühungen aktiv, auch mit Fachkräften, unterstützen. Andererseits bedeutet die Teilnahme, dass auch die Schweiz von EASO Unterstützung erhalten könnte. Die Schweiz wird in den Verwaltungsratssitzungen der Agentur mit beratender Stimme vertreten sein. Sie ist nicht verpflichtet, allfällige Weiterentwicklungen des Abkommens in Bezug auf eine Erweiterung des EASO-Tätigkeitsbereiches zu übernehmen.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz und der anderen an Dublin assoziierten Staaten - Norwegen, Liechtenstein und Island - orientiert sich am Verhältnis des BIP der Schweiz bzw. der anderen assoziierten Staaten zum BIP aller an EASO teilnehmenden Staaten. Dies ist ein üblicher Verteilschlüssel, der bereits bei früheren Abkommen, insbesondere im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit, zur Anwendung gekommen ist. Die Summe dürfte in den nächsten Jahren unter einer Million Franken bleiben.

Der Bundesrat hatte am 6. Juli 2011 beschlossen, Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über eine Teilnahme der Schweiz am EASO aufzunehmen. Die Verhandlungen konnten am 28. Juni 2013 mit der Paraphierung der Vereinbarung in Brüssel abgeschlossen werden. Die Vereinbarung wurde gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten ausgehandelt.

Dokumente

Letzte Änderung 26.03.2014

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