Im Jahr 2008 hat das Parlament dem Bundesrat die FDP-Motion "Stopp dem Zahlungsschlendrian" überwiesen. Der Vorstoss verlangt eine angemessene Erhöhung des geltenden Verzugszinses von 5 Prozent, damit dieser für den Gläubiger kostendeckend ist. Der Vernehmlassungsentwurf sah deshalb vor, den Verzugszinssatz für Verträge des kaufmännischen Verkehrs auf 10 Prozent zu erhöhen, für alle anderen Verträge sollte der geltende Zinssatz von 5 Prozent beibehalten werden. In der Vernehmlassung, die bis Ende November 2010 dauerte, wurde die vorgeschlagene Gesetzesrevision teilweise begrüsst, teilweise aber auch kritisiert.
Schwierige Wirtschaftslage führt zum Umdenken
Der Bundesrat verzichtet nun aufgrund des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds auf die Erhöhung des Verzugszinses. Zudem steht ein Verzugszins von 10 Prozent in keinem Verhältnis zu den aktuellen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt und würde im Ergebnis dazu führen, dass ein dem schweizerischen Recht bislang fremder Strafschadenersatz eingeführt würde. Fraglich ist zudem, ob die Erhöhung des Verzugszinses überhaupt die Zahlungsmoral verbessern würde und die Gläubiger früher die ausstehenden Beträge erhalten würden.
Der Bundesrat anerkennt, dass die öffentliche Hand die schwierige Lage mancher Unternehmen nicht dadurch noch verstärken darf, dass sie die Zahlungsfristen nicht einhält. Die Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung des Zahlungsverzugs zeigen Erfolg.
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Bericht
(BBl 2012 4651)
Letzte Änderung 04.04.2012
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