Der Bericht Integrationsmassnahmen 2007, der vom Bundesrat am 22. August 2007 verabschiedet worden ist, umfasst ein Paket von insgesamt 46 Massnahmen von 15 Bundesstellen zur Verbesserung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Für die Begleitung des Massnahmenpakets ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) zuständig. Die Integrationsförderungsmassnahmen setzen in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeit, Soziale Sicherheit und Förderung der gesellschaftlichen Integration im Wohnumfeld an. Weitere ergänzende Massnahmen betreffen Bereiche wie Sport, Gesundheit oder Rassismusbekämpfung.
Gemäss Berichterstattung der IAM hat das Massnahmenpaket über die drei Umsetzungsjahre hinweg dazu beigetragen, die Integration als Querschnittaufgabe zu fördern, insbesondere in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Gesundheit. Die Arbeiten der IAM haben weiter die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern vertieft.
Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments Anpassungen der Integrationsbestrebungen im Ausländergesetz bzw. einen neuen Integrationserlass. Mit dem Ziel, Massnahmen dauerhaft zu verankern, sollen in den Gesetzen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche integrationsspezifische Bestimmungen aufgenommen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Integration vor Ort, das heisst dort, wo die Ausländerinnen und Ausländer leben, gezielt gefördert wird: beispielsweise in der Berufsbildung, in der Arbeitslosenversicherung oder im Sport.
Letzte Änderung 16.02.2011
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