Die GRECO begrüsst namentlich die Fortschritte betreffend Vorschriften über die Korruptionsbekämpfung für öffentliche Bedienstete sowie betreffend Transparenz und Kontrolle der Verwaltung. Auch die Aufforderung an die Kantone, auf ihrer Ebene zur Umsetzung der Empfehlungen beizutragen, hat in vielen Fällen grosse Wirkung gezeitigt. Weiter erwähnt die GRECO das Engagement für die Sensibilisierung und Ausbildung im Bereich Korruptionsprävention und -bekämpfung. Mit der Verabschiedung des Strafbehördenorganisationsgesetzes wurde die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geklärt und ein Gesetzesrahmen für den Schutz von Hinweisgebern geschaffen. Bezüglich der einzigen nur teilweise umgesetzten Empfehlung ruft die GRECO die Schweiz auf, die Frage der Anwendbarkeit besonderer Ermittlungstechniken in Fällen von Privatbestechung erneut aufzugreifen.
Während die vorliegende Länderprüfung vorwiegend die Korruptionsprävention zum Gegenstand hatte, wird die nächste, voraussichtlich 2011 stattfindende Evaluation der Schweiz die Strafbestimmungen gegen Korruption sowie die Parteienfinanzierung untersuchen.
Letzte Änderung 04.06.2010
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