Botschaft zur Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems verabschiedet

Bern. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS) verabschiedet. Die europaweite Inbetriebnahme des VIS ist für den 21. Dezember 2009 vorgesehen.

Die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (VIS) wurde der Schweiz am 16. Juli 2008 notifiziert. Die VIS-Verordnung legt fest, welche Daten über die Visumgesuchsteller erfasst und an das zentrale VIS übermittelt werden müssen und welche Behörden über eine Berechtigung für den Zugang zu diesen Daten verfügen. Zudem wurde am 25. September 2008 der Schweiz ein Beschluss des EU-Rates über den Zugang der Behörden zu bestimmten Daten des VIS im Zusammenhang mit schweren Straftaten notifiziert. Der Bundesrat sieht für diesen Zweck eine Zugangsstelle bei der bestehenden Einsatzzentrale des Bundesamtes für Polizei vor.

Die beiden Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands werden von der Schweiz aus materiellen Gründen gleichzeitig übernommen. Die Umsetzung erfordert zudem Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Da es sich um Schengen-Weiterentwicklungen handelt, ist für die Übernahme und rechtliche Umsetzung gemäss Schengener Assoziierungsabkommen eine maximale Frist von zwei Jahren ab Zeitpunkt der Notifikation vorgesehen. Die europäische VIS-Verordnung sieht vor, dass die Inbetriebnahme des VIS erst erfolgt, wenn sämtliche Schengen-Mitgliedstaaten rechtlich und technisch in der Lage sind, diese Verordnung umzusetzen. Es zeichnete sich ab, dass der Projektstand in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Einführung des VIS nicht vor März 2010 zulässt.

Am 26. März 2009 informierte die EU-Kommission zusammen mit der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft jedoch, dass das europäische Visa-Informationssystem bereits auf den 21. Dezember 2009 in Betrieb genommen wird. Sämtliche Schengen- Mitgliedstaaten hätten sich an diese Planung zu halten, da ansonsten ein einzelner Mitgliedstaat die Inbetriebnahme des VIS für den gesamten Schengen-Raum verzögere. Aus diesem Grund passte die Schweiz ihren ursprünglich geplanten Umsetzungstermin 1. März 2010 für das nationale Visa-Informationssystem sowohl auf technischer als auch auf rechtlicher Ebene nachträglich an.

Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen deshalb als dringlich erklärt und auf den 21. Dezember 2009 in Kraft gesetzt werden. Die Mehrheit der Mitglieder von National- und Ständerat muss dieser Dringlichkeitserklärung jedoch zustimmen. Wird zu einem dringlich erklärten Bundesgesetz die Volksabstimmung verlangt, so tritt dieses ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist vom Volk angenommen wird.

Letzte Änderung 29.05.2009

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