Am 22. August 2007 hat der Bundesrat ein Paket von 45 Integrationsmassnahmen verabschiedet, welches von 14 Bundesstellen unter Beizug von kantonalen Institutionen entwickelt worden ist. Die Integrationsförderungsmassnahmen setzen in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeit, Soziale Sicherheit und Förderung der gesellschaftlichen Integration im Wohnumfeld an. Weitere ergänzende Massnahmen betreffen Bereiche wie Sport, Gesundheit oder Rassismusbekämpfung.
Zur Umsetzung der Arbeiten hat der Bundesrat die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) eingesetzt. Ihre Arbeiten haben dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen. Das Massnahmenpakt und die Arbeiten der Umsetzungsorganisation werden von den Partnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft weitgehend als zielführend erachtet.
Letzte Änderung 14.01.2009
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