Mit der Revision des Stiftungsrechts soll ein Umfeld geschaffen werden, das für vermögende Bürgerinnen und Bürger Anreize schafft, der Allgemeinheit Mittel zur Erfüllung von Aufgaben in Erziehung, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur etc. zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Einführung einer obligatorischen Revisionsstelle, welche mehr Transparenz schafft. Er begrüsst auch die Möglichkeit, dass in Zukunft der Stifter den Stiftungszweck im Verlaufe der Zeit ändern kann. Das Stiftungsrecht wird dadurch flexibler und attraktiver.
Vorgesehen sind weiter steuerliche Erleichterungen: So sollen künftig auch Zuwendungen abzugsfähig sein, die nicht in Geldform erfolgen (z.B. Liegenschaften). Die von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhungen der abzugsfähigen Zuwendungen von 10 auf 40 Prozent - und unter besonderen Bedingungen sogar auf 100 Prozent - des Reineinkommens (natürliche Personen) oder des Reingewinns (juristische Personen) gehen dem Bundesrat dagegen deutlich zu weit. Er schliesst sich der Stellungnahme zahlreicher Kantone an und beantragt eine Erhöhung des Abzuges auf maximal 20 Prozent.
Dokumente
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Stellungnahme des Bundesrats
(BBl 2003 8191)
Letzte Änderung 05.12.2003
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