Rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer stärken
Bern, 09.10.2024 - Die Hilfsangebote für Opfer insbesondere von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) eröffnet. Er schlägt vor, die medizinische Hilfe und den Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation zu verbessern. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.
Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören gemäss Opferhilfegesetz (OHG) neben finanziellen Leistungen unter anderem auch die medizinische Hilfe und psychologische Unterstützung. Der Bundesrat will nun diese Leistungen insbesondere für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen. An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat er deshalb die Vernehmlassung über eine entsprechende Teilrevision des OHG eröffnet. Der Bundesrat setzt damit verschiedene Motionen des Parlaments um (22.3234, 22.3333 und 22.3334).
Zugang zu rechtsmedizinischer Hilfe sichersicherstellen
Opfer von Gewalt müssen nach der Tat oft unmittelbar medizinisch behandelt werden. Ausserdem ist es wichtig, die Verletzungen und Tatspuren so schnell wie möglich forensisch zu dokumentieren. Dabei ist zentral, dass die Hürden für den Zugang zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal möglichst tief sind. Die Kantone sollen deshalb künftig sicherstellen, dass genügend Angebote zur Verfügung stehen und der Zugang zu einer spezialisierten Behandlung rund um die Uhr gewährleistet ist. Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass der Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation künftig kostenlos sein soll. Das Opfer soll die rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig davon verlangen können, ob es den Täter oder die Täterin anzeigt oder nicht. Die Dokumentation kann später als Beweismittel eingesetzt werden, was sich positiv auf die Anzeigequote und die Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen auswirken könnte.
Damit die Massnahmen Wirkung zeigen, müssen die Opfer ihre Rechte und die Anlaufstellen für die medizinische Erstversorgung kennen. Der Bundesrat will deshalb explizit im OHG festhalten, dass die Kantone angemessen über ihre Hilfsangebote informieren sollen.
Die Vernehmlassung der Teilrevision des OHG dauert bis zum 24. Januar 2025.
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Letzte Änderung 06.06.2024