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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. März 2026

Bundesrat Beat Jans unterzeichnet PNR-Abkommen mit EU-Innenkommissar Magnus Brunner

Brüssel, 05.03.2026 — Bundesrat Beat Jans hat am 5. März 2026 an einem Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (JI-Rat) in Brüssel teilgenommen. Am Rande des Treffens unterzeichneten Bundesrat Beat Jans und EU-Innenkommissar Magnus Brunner das Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record PNR) zwischen der Schweiz und der EU. Dank dem Abkommen wird die Schweiz PNR-Daten aus dem EU-Raum erhalten und diese auswerten können. Die Nutzung von PNR ist ein wichtiges Instrument für die Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität wie Menschenhandel.

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Bundesrat Beat Jans und EU-Innenkommissar Magnus Brunner trafen sich am Rande des JI-Rat in Brüssel, um das Abkommen über die Übermittlung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) zwischen der Schweiz und der EU zu unterzeichnen. Dieses regelt die Übermittlung von PNR-Daten durch Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten durch die Schweiz und den Informationsaustausch zwischen den für die Bearbeitung von PNR verantwortlichen Passenger Information Units (PIUs) der Vertragsparteien. Die Datenübermittlung durch die Schweizer Flugverkehrsunternehmen an die EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf der Grundlage des Flugpassagierdatengesetzes. Für die Bearbeitung von PNR-Daten wird beim fedpol eine Passenger Information Unit (PIU) von Bund und Kantonen aufgebaut und voraussichtlich am 1. Februar 2027 in Betrieb gehen.

Wichtiges Instrument für die Sicherheit der Schweiz

Die Nutzung von PNR-Daten ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität wie Menschenhandel. So können bereits vor dem Abflug Personen identifiziert werden, die in polizeilichen Informationssystemen erfasst sind und national oder international gesucht werden. Zudem lassen sich polizeilich noch unbekannte, verdächtige Personen sowie internationale kriminelle Netzwerke anhand von Risikoprofilen erkennen und frühzeitig geeignete Massnahmen ergreifen. Darüber hinaus können im Rahmen von Ermittlungen Reisebewegungen gesuchter Personen einfacher und schneller nachvollzogen werden. Gleichzeitig wird dabei auch der Datenschutz gewährleistet: Klare gesetzliche Vorgaben, eine strenge Zweckbindung und Schutzmechanismen stellen sicher, dass Daten nur im notwendigen Umfang und unter Kontrolle bearbeitet werden.

Bewährte Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich im Interesse der Schweiz

Bei der Bekämpfung von Terrorismus, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität sowie des Menschenschmuggels und der irregulären Migration ist der internationale Informationsaustausch und die grenzüberschreitende internationale Polizeizusammenarbeit unabdingbar.

Die verschiedenen Instrumente der Schengen-/Dublin-Assoziierung und die Kooperation mit Europol und Eurojust sind für die Sicherheit der Schweiz von zentraler Bedeutung. Dank dieser Zusammenarbeit verfügen die Schweizer Polizeiorgane über einen direkten Zugang zu internationalen Polizeidatenbanken wie z.B. das Schengener Informationssystem, das aus der heutigen Polizeiarbeit nicht mehr wegzudenken ist.

Im Rahmen der Schengen-/Dublin-Assoziierung kann die Schweiz mittels der Datenbank Eurodac prüfen, welches das Ersteinreiseland einer asylsuchenden Person war und ob diese bereits in einem anderen Land einen (abgelehnten) Antrag gestellt hat. Ohne Dublin-Assoziierung müsste die Schweiz ein Asylgesuch prüfen, obwohl die Person schon in einem anderen Dublin-Staat um Asyl ersucht hat. Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des schweizerischen Asylwesens führen.

Dank der Assoziierung der Schweiz an die Verträge von Schengen (Sicherheit) und Dublin (Asyl) nimmt die Schweiz jeweils an den Treffen der Justiz- und Innenminister der EU (JI-Rat) teil.