EKM Logos
Unter den folgenden Links finden Sie das Logo des Bundes (Eidgenössische Migrationskommission EKM) sowie die Logos der Programme «Neues Wir – Kultur, Migration, Teilhabe» und «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden»:
Bemerkungen zum Logo des Bundes (Eidgenössische Migrationskommission EKM)
Im Download steht das Logo auf Deutsch, Französisch, Italienisch und dreisprachig zur Verfügung.
Sie finden jeweils eine Version in Farbe und Schwarz/Weiss sowie als eps-Datei und als jpg-Datei (300ppi, RGB).
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften bei der Verwendung des Bundeslogos:
Bemerkungen zum Logo «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden»
Das Logo Citoyenneté gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und dreisprachig.
Im Download steht das Logo in allen Sprachen als eps-Datei, als jpg-Datei (auf weissem Hintergrund) und als png-Datei (transparenter Hintergrund) zur Verfügung.
Bemerkungen zum Logo «Neues Wir – Kultur, Migration, Teilhabe»
Das Logo Neues Wir gibt es auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
Im Download steht das Logo in allen Sprachen als eps-Datei, als jpg-Datei (auf weissem Hintergrund) und als png-Datei (transparenter Hintergrund) zur Verfügung.
Wichtige Hinweise
Öffentliche Bekanntmachung der Subventionsquellen
Sofern eine Projektträgerschaft im Zusammenhang mit einem gutgeheissenen Projekt eine ihrer Subventionsquellen gegen aussen oder öffentlich bekannt macht, ist sie verpflichtet, auch die Finanzierung durch den Bund zu deklarieren. Die Formulierung lautet: «Unterstützt durch den Integrationskredit des Bundes»
Zudem müssen folgende Logos aufgeführt werden: Das Logo des Bundes (Eidgenössische Migrationskommission EKM) sowie das Logo des Programms «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» oder des Programms «Neues Wir – Kultur, Migration, Teilhabe».
Die Logos müssen direkt beim konkret unterstützten Projekt und bei aus diesem Projekt hervorgehenden Produkten platziert werden.
Direkt neben, unter oder über den beiden Logos muss zwingend die Zeitdauer der Förderung durch die EKM (in Jahreszahlen, z.B. 2024-2027) angegeben werden. Dies gilt für die Kommunikation über das geförderte Projekt auf der Website, in Jahresberichten etc. Bei Flyern oder Veranstaltungsprogrammen oder anderen Werbemitteln ist die Angabe der Zeitdauer nicht zwingend erforderlich.
An den Logos selber dürfen keine Veränderungen durchgeführt werden.

