Härtefallklausel schützen: Einzelfälle prüfen
Die parlamentarische Initiative 23.443 will die Härtefallklausel bei obligatorischen Landesverweisungen einschränken. Bei bestimmten Straftaten dürften Gerichte künftig fehlende Bindungen einer verurteilten Person zu ihrem Heimatstaat nicht mehr zu deren Gunsten berücksichtigen. Davon betroffen wären auch Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind und kaum Beziehungen zum Herkunftsstaat ihrer Eltern und Grosseltern haben.
Die EKM lehnt dies ab. Die Härtefallklausel ist ein wichtiges Instrument des Rechtsstaats. Schon heute darf ein Gericht nur auf eine Landesverweisung verzichten, wenn der persönliche Härtefall schwerer wiegt als das öffentliche Interesse. Es gibt keine verlässlichen Daten, die darauf hinweisen, dass Gerichte die Härtefallklausel wegen fehlender Beziehungen zum Herkunftsstaat zu häufig anwenden.
Die geplante Einschränkung ist aus Sicht der Verfassung und des Völkerrechts problematisch. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit verlangt, dass im Einzelfall die konkreten Umstände geprüft werden müssen. Auch laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zur Schweiz und zum Zielstaat in dieser Abwägung zu beachten.
Die EKM fordert deshalb, auf die Änderung zu verzichten. Bei Landesverweisung sollen im Einzelfall weiterhin alle Umstände geprüft werden.