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Veröffentlicht am 16. Juli 2026

Welche Zukunft für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine?

Im Konzept «Zukunft Status S» entwerfen Bund und Kantone Szenarien zur Aufhebung des Schutzstatus S und damit auch zur Zukunft der Geflüchteten aus der Ukraine in der Schweiz. Für diese soll gemäss Konzept ein dauerhafter Zwischenstatus etabliert werden. Statt nach fünf Jahren eine klare aufenthaltsrechtliche Perspektive zu schaffen, sollen schutzbedürftige Personen in einem Schwebezustand zwischen vorübergehendem Schutz und regulärem Aufenthalt verbleiben – mit weniger Rechten und schlechteren Perspektiven. Sie sollen gegenüber Geflüchteten und anderen Inhaberinnen und Inhabern von regulären Aufenthaltsbewilligungen auf Dauer schlechter gestellt werden. Dies ist aus Sicht der EKM ein Rückschritt, denn wer Schutz gewährt, muss auch Perspektiven schaffen. Integration gelingt nicht durch Unsicherheit, Sonderregelungen und Abbau von Rechten, sondern durch Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und echte Teilhabe.