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Veröffentlicht am 16. Juni 2026

Bund will Arbeitsmarktintegration weiter stärken

Die Schweizer Politik setzt seit Jahren darauf, Flüchtlinge und andere Schutzsuchende möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen. Seit 2022 gilt dies auch für Menschen mit Schutzstatus S.

Nun sollen verschiedene Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit verbindlich in Verordnungen festgeschrieben werden. Im Zentrum stehen Personen mit Schutzstatus S, die nach fünf Jahren Aufenthalt eine befristete Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Die neue Vorlage betrifft ausserdem Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, spät eingereiste Familienangehörige sowie Opfer und Zeuginnen bzw. Zeugen von Menschenhandel.

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat die verschiedenen Vorschläge geprüft und hat dazu differenziert Stellung genommen.