In eigener Sache
Im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2025 schlägt die Bundeskanzlei die Auflösung von neun ausserparlamentarischen Kommissionen und des Schweizerischen Wissenschaftsrates SWR vor. Weiter soll im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG der Zweck der ausserparlamentarischen Kommissionen präzisiert und eingeschränkt werden. Unter anderem sollen diese neu nur über die für sie zuständige Behörde – im Falle der EKM wäre dies das Staatssekretariat für Migration SEM – mit Mitgliedern oder Organen der Vereinigten Bundesversammlung kommunizieren dürfen.
Die EKM lehnt diese Neuerungen entschieden ab. Sie sind aus ihrer Sicht sachlich nicht begründet, werfen mehr Fragen auf, als dass sie Klarheit schaffen und beruhen auf einem verkürzten Begriff von Beratung. Zudem schränken sie die Unabhängigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen und damit die Qualität und Wirksamkeit ihrer Arbeit massiv ein. Die bestehenden Regelungen in AIG, VintA, RVOV und in den jeweiligen Einsetzungsverfügungen schaffen aus Sicht der EKM bereits stabile und transparente Rahmenbedingungen, erhalten die fachliche Unabhängigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen und fördern eine qualifizierte Informationsbasis für politische Entscheidungen.