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Veröffentlicht am 14. April 2026

Eurodac im Wandel

Die neue Eurodac-Verordnung verändert das bisherige System stark. Früher wurden in der Eurodac-Datenbank vor allem Fingerabdrücke gespeichert. Neu sammelt das System viele sensible biometrische Daten: Gesichtsbilder, umfangreiche biografische Daten sowie Dokumenten- und Statusinformationen. Gleichzeitig werden mehr Personen erfasst als bisher und es dürfen mehr Behörden auf die gespeicherten Daten zugreifen, darunter auch die Strafverfolgungsbehörden. So entsteht eine europaweite Datenbank, die technisch und rechtlich sehr komplex ist. Das birgt erhebliche Risiken, insbesondere im Bereich der informationellen Selbstbestimmung.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die neue Eurodac-Verordnung, die vieles vorgibt, zu übernehmen. Sie entscheidet aber selbst, wie genau die Daten erfasst, weitergegeben und genutzt werden.

Aus Sicht der EKM ist es entscheidend, dass dieser Spielraum zugunsten der Wahrung der Grundrechte genutzt wird. Bei der Umsetzung muss darum darauf geachtet werden, dass

  • die Grund- und Menschenrechte geschützt werden;
  • die Verhältnismässigkeit bei der Datennutzung gewahrt wird;
  • asyl- und ausländerrechtliche Verfahren und Zugriffe durch Sicherheitsbehörden funktional getrennt werden;
  • im Inland nicht routinemässig biometrischen Daten gesammelt werden.