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Veröffentlicht am 12. Februar 2026

Sonderregelung für Reisen ins Ausland (Status S)

In Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen generellen Reiseverbot für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen, und mit der Konkretisierung dieses Verbots auf Verordnungsebene, ist für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S eine neue Sonderregelung geplant.

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM lehnt pauschale Reiseverbote grundsätzlich und entschieden ab und befürwortet stattdessen einheitliche Regelungen der Reisefreiheit für alle Personen, denen die Schweiz Schutz gewährt. Dabei legt sie den Fokus auf den Schutz der Grund- und Menschenrechte, auf die konsequente Einhaltung der geltenden Vorgaben zur Reisefreiheit, auf die Vermeidung von integrationshemmenden Verschärfungen und auf die Schaffung von Rechtsgleichheit.