Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 18. September 2025

Europäischer Migrations- und Asylpakt: Die Umsetzung in Schweizer Recht

Der neue Europäische Migrations- und Asylpakt verschiebt den Fokus vom Schutz der Schutzsuchenden zur Kontrolle der Migration und zum Ausbau der Sicherheitsvorkehrungen.

Für die Schweiz ist die Zusammenarbeit mit Europa in den Bereichen Migration und Asyl wichtig. Mit den geplanten Änderungen soll die Zusammenarbeit verbessert werden. Gleichzeitig werden die Verfahren, Pflichten und Sanktionen ausgebaut und insgesamt restriktiver.

Aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM ist es wichtig, dass die Schweiz ihre Verantwortung bei der Umsetzung des Paktes wahrnimmt. Sie soll dabei ihre vorhandenen Spielräume nutzen, um die Grund- und Menschenrechte zu schützen. Die neuen Regeln sollen sich an den Interessen der Schutzsuchenden orientieren.

Darum empfiehlt die EKM:

  • Die in der neuen Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR) vorgesehenen Regeln für Selbsteintritte im Dublinverfahren müssen klar und verbindlich sein.
  • Die Fristen für Überstellungen sollen nur sehr eingeschränkt verlängert werden.
  • Das Wohl der Kinder und das Zusammenleben von Familien müssen besser geschützt werden.
  • Der Schutz persönlicher Daten, besonders von biometrischen Daten, muss verbessert werden.
  • Bereits in der Überprüfungsphase soll es unentgeltliche Rechtsvertretung geben.