Der Bund will die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten aus der Ukraine fördern
Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket geschnürt, mit dem er insbesondere die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine verbessern will. Personen mit Schutzstatus S sollen vorläufig aufgenommenen Personen beim Arbeitsmarktzugang rechtlich gleichgestellt werden. Die EKM begrüsst dies, fordert jedoch weitere Schritte:
- Auch in anderen Bereichen ist die rechtliche Gleichstellung aller Personen, denen die Schweiz Schutz gewährt, herzustellen.
- Das in der Integrationsagenda Schweiz (IAS) verankerte Prinzip «Bildung vor Arbeit» ist weiter zu stärken.
- Personen mit Schutzstatus S sind Perspektiven zur Stabilisierung ihres Aufenthaltsrechts zu eröffnen.
- Im Bereich der spezifischen Integrationsförderung von Personen mit Schutzstatus S muss eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.
- Es besteht bereits das Recht, Berufsbildungen abzuschliessen. Für eine vorausschauende Rückkehrplanung ist zusätzlich ein Bleiberecht bis zum Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe und des Erwerbs des dazugehörigen Bildungszertifikats einzuführen.