Entlastungspaket 27 – Defizite des Bundes auf Kosten der schwächsten Glieder der Gesellschaft reduzieren
Mit einem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat die strukturellen Defizite des Bundeshaushalts, die durch Mehrausgaben, etwa für die Armee und die Altersvorsorge entstanden sind, reduzieren. Im Asylbereich sollen die Einsparungen durch die Verkürzung der Abgeltungspflicht des Bundes für die Globalpauschale erfolgen.
Die EKM sieht dies kritisch: Was auf Bundesebene als Sparmassnahme angedacht ist, wird für die Kantone, für die Städte und für die Gemeinden zur Kostenverlagerung. Der Asylbereich ist eine Verbundsaufgabe. Es sind die Kantone, welche die Leistungen im Bereich der Sozialhilfe, der Unterbringung, der obligatorischen Krankenversicherung und der Betreuung bezahlen müssen, ungeachtet der Beitragshöhe oder der Abgeltungsdauer durch den Bund.
Der Plan des Bundesrats, Defizite durch Sparmassnahmen im Sozialwesen zu kompensieren, kann für die schwächsten Glieder der Gesellschaft, zu denen auch die Personen im Asylbereich gehören, existenzielle und folgenschwere Auswirkungen haben.