Armut ist kein Verbrechen
Im Ausländerrecht wurde der Sozialhilfebezug in den letzten Jahren immer stärker mit der Aufenthaltssicherheit verknüpft. Selbst Personen, die in der Schweiz geboren oder seit langem ansässig sind, trauen sich in Notlagen kaum mehr, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – aus Angst, damit ihr Aufenthaltsrecht aufs Spiel zu setzen.
Die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen», die vom Parlament angenommen wurde, erachtet diese Entwicklung als problematisch. Die nun von der SPK-N vorgelegten Umsetzungsvorschläge schwächen aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM die Ziele der Parlamentarischen Initiative deutlich ab. Die EKM erachtet es weiterhin als notwendig, dass die Schwelle für den Widerruf einer Bewilligung hoch angesetzt wird - deutlich höher als im Umsetzungsvorschlag vorgesehen. Ihrer Meinung nach sollte ein solcher Widerruf nach einem ordnungsgemässen Aufenthalt von 10 Jahren in der Schweiz nicht zulässig sein. Darüber hinaus müsste nachgewiesen werden, dass die Abhängigkeit von der Sozialhilfe auf ein erhebliches persönliches Verschulden zurückzuführen ist und dass die betreffende Person diese Abhängigkeit missbräuchlich aufrechterhalten hat.