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Veröffentlicht am 26. Februar 2025

Sonderbestimmung für die Live-in-Betreuung im Arbeitsgesetz verankern

Der Anteil älterer Personen in der Schweiz steigt. Damit verbunden ist eine erhöhte Nachfrage nach Betreuungs- und Pflegedienstleistungen. Für viele Menschen, die im Alter so lange wie möglich im eigenen Haushalt leben möchten, bietet die Live-in-Betreuung, die durch Pendel-Migrantinnen sichergestellt und durch Verleihfirmen vermittelt wird, eine Rund- um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause.

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils soll nun für die Live-in-Betreuung neu eine Sonderbestimmung im Arbeitsgesetz verankert werden. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM begrüsst diesen Schritt, bedauert aber, dass die neue Bestimmung nur bei Anstellungen über Verleihfirmen und nicht auch bei der Direktanstellung durch Privathaushalte anwendbar ist. Sie hofft, dass der Bericht zum Postulat 22.3273 von Samira Marti Möglichkeiten aufzeigen wird, den Geltungsbereich auf Direktanstellungen auszuweiten.