Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) / Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)
Worum geht es?
Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich insbesondere dem Risiko einer Kündigung aus. Der Bundesrat will deshalb die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz im Obligationenrecht (OR) festlegen. Ob der Kündigungsschutz allgemein verbessert werden soll, ist Gegenstand einer separaten Vorlage, über die der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird.
Was ist bisher geschehen?
- Am 5. Dezember 2008 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 16. Dezember 2009 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung. Bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er beauftragt das EJPD, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 1. Oktober 2010 schickt der Bundesrat eine weitere Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 21. November 2012 beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten (Schutz der Whistleblower) (Medienmitteilung).
- Am 20. November 2013 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.094)
- Am 21. September 2018 verabschiedet der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Zweite Vernehmlassung
Ergebnisse der zweiten Vernehmlassung
Botschaft und Entwurf
Zusatzbotschaft und Entwurf
Studien im Auftrag des SECO und des BJ
-
Etude sur la protection accordée aux représentants des travailleurs. Université de Neuchâtel, 14 août 2015 (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Studie über den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter (Zusammenfassung). Universität Neuenburg, 14. August 2015 (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
-
Legal opinion on the protection of workers' representatives. Swiss Institute of Comparative Law, 30 September 2014 (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
-
Etude sur la protection en cas de grève licite. Etude du Centre d'étude des relations de travail établie à la demande et sur mandat du Secrétariat d’Etat à l’économie (SECO) et de l’Office fédéral de la justice (OFJ), 11 avril 2016 (PDF, 2 MB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Studie zum Schutz bei rechtmässigem Streik. Studie des Centre d'étude des relations de travail, 11. April 2016. Antworten und allgemeine Zusammenfassung (Teil IV der Studie) (PDF, 336 kB, 05.06.2020)
-
Legal opinion on the protection of workers and the right to strike. Swiss Institute of Comparative Law, 31 August 2015 (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 21.09.2018
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Bassem
Zein
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 36 22
F
+41 58 462 78 79
Kontakt