Lohngleichheit

Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann

Worum geht es?

Das am 1. Juli 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) soll die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV) erleichtern. Dennoch besteht bis heute ein unerklärter Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Um auf pragmatische Art und Weise den Prozess der Lohngleichheit zu beschleunigen, lancierten die Sozialpartner gemeinsam mit dem Bund das Projekt "Lohngleichheitsdialog", das von 2009 bis 2014 dauerte. Weil freiwillige Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, beschloss der Bundesrat, die verfassungsrechtliche Lohngleichheit mit zusätzlichen staatlichen Massnahmen durchzusetzen. Die vom Parlament am 14. Dezember 2018 verabschiedete Änderung des GIG verpflichtet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 2. März 2009 lancieren Bund und Sozialpartner gemeinsam einen "Lohngleicheitsdialog" (Medienmitteilung).
  • Am 30. Juni 2014 ziehen Bund und Sozialpartner die Bilanz des Lohngleichheitsdialogs (Medienmitteilung).
  • Am 22. Oktober 2014 führt der Bundesrat eine Aussprache über die Bekämpfung der Lohndiskriminierung und bespricht das weitere Vorgehen. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen (Medienmitteilung).
  • Am 18. November 2015 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes (Medienmitteilung).
  • Am 26. Oktober 2016 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 5. Juli 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (17.047)
     
  • Der Bundesrat setzt die Änderung des Gleichstellungsgesetzes und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse auf den 1. Juli 2020 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.08.2019

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