Justizreform

Worum geht es?

Eine gut funktionierende Justiz ist in einem Rechtsstaat von grosser Bedeutung. Verschiedene Bereiche des schweizerischen Justizsystems sind reformbedürftig. Der Rechtsschutz weist Lücken auf; das Bundesgericht ist überlastet; die Zivil- und die Strafprozesse werden von Kanton zu Kanton nach unterschiedlichen Regeln durchgeführt, was – vor allem bei der Verbrechensbekämpfung – immer mehr zum Hindernis wird. Mit der Justizreform haben Volk und Stände im Jahr 2000 die Verfassungsgrundlagen zur Behebung dieser Mängel geschaffen. Die Justizreform gehört zu einem Reformprozess, der 1999 mit der Annahme der neuen Bundesverfassung eingeleitet worden ist. Sie bezweckt, den Rechtsschutz zu verbessern, das Bundesgericht funktionsfähig zu erhalten und die Grundlagen für ein einheitlicheres schweizerisches Prozessrecht zu schaffen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. März 2000 nehmen Volk und Stände die Justizreform mit 86,4 % Ja-Stimmen an (Ergebnis der Volksabstimmung).
  • Am 24. September 2002 verabschiedet das Parlament den Bundesbeschluss über das teilweise Inkrafttreten der Justizreform. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Verfassungsgrundlagen für die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (Art. 123 BV) und für die Schaffung des Bundesstrafgerichts (Art. 191a Abs. 1 BV) am 1. April 2003 in Kraft treten.
  • Am 2. März 2005 verabschiedet das Parlament den Bundesbeschluss über das teilweise Inkrafttreten der Justizreform. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Verfassungsgrundlage für die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts am 1. September 2005 in Kraft tritt.
  • Am 8. März 2005 verabschiedet das Parlament den Bundesbeschluss über das vollständige Inkrafttreten der Justizreform. Dieser Beschluss sieht vor, dass sämtliche noch nicht in Kraft getretenen Bestimmungen der Justizreform zusammen mit dem Bundesgerichtsgesetz und dem Verwaltunsgsgerichtsgesetz in Kraft treten (1. Januar 2007).

Dokumentation

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Letzte Änderung 04.04.2006

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