Umsetzung von Artikel 170 BV in der Bundesverwaltung

Artikel 170 der neuen Bundesverfassung verlangt von der Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dieser Auftrag betrifft unmittelbar das Parlament, mittelbar aber auch den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat am 3. November 2004 verschiedene Massnahmen beschlossen, mit denen die Tätigkeiten des Bundes besser auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Er will damit die Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung verstärken, die Transparenz entsprechender Überprüfungen und deren Qualität verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit stärker gewichten.

Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates

Für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in den Bundesämtern und Departementen sind die nachfolgenden Dokumente der SEVAL zu beachten:

Letzte Änderung 25.07.2023

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