Übersichten

Liste der notifizierten Weiterentwicklungen

Die nachfolgenden Listen geben chronologisch alle EU-Rechtsakte wieder, die der Schweiz seit der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen (26. Oktober 2004) als Weiterentwicklungen notifiziert worden sind.

Übersicht über die Verfahren zur Umsetzung von Weiterentwicklungen

Die Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin/Eurodac-Besitzstands setzt in der Regel weder die Genehmigung des Parlaments voraus noch macht sie eine Umsetzung im schweizerischen Recht erforderlich. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über jene Weiterentwicklungen, deren Übernahme in die Kompetenz des Parlaments fällt und/oder die einen rechtlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene ausgelöst haben.

Liste der notifizierten Vorabentscheidungsersuchen

Nach Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) befindet der EuGH auf dem Wege der Vorabentscheidung über Fragen zur Auslegung (oder Gültigkeit) von EU-Recht. Ausgangspunkt eines Vorabentscheidungsverfahrens ist ein Rechtsstreit in einem Mitgliedstaat, in dem sich eine solche Frage stellt. Das zuständige nationale Gericht kann – bzw. muss, wenn es sich um eine letztinstanzliche gerichtliche Instanz handelt – das nationale Verfahren aussetzen und dem EuGH die Rechtsfrage vorlegen. Das Urteil des EuGH ist für alle am Ausgangsverfahren beteiligten Behörden bindend.

Die Schweiz ist berechtigt, im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren, welche die Auslegung der Bestimmungen des Schengen- oder des Dublin-Besitzstands betreffen, Schriftsätze einzureichen und schriftliche Erklärungen abzugeben (Art. 8 Abs. 2 SAA; Art. 5 Abs. 2 DAA). Zu diesem Zweck wird der Schweiz der Eingang eines entsprechenden Ersuchens beim EuGH notifiziert.

Die nachfolgende Liste stellt den aktuellen Stand der Vorabentscheidungsverfahren zusammen, die sachgegenständlich in den Anwendungsbereich des SAA bzw. des DAA fallen.

Letzte Änderung 14.03.2023

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