Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Worum geht es?
Das Phänomen der Verstümmelung weiblicher Genitalien betrifft auch die Schweiz. Um die mit der geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten zu überwinden und um ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu setzen, schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien vor. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Was ist bisher geschehen?
- Am 17. März 2005 reicht Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi eine parlamentarische Initiative ein, die eine Strafnorm fordert, welche die sexuelle Verstümmelung von Frauen oder die Aufforderung dazu in der Schweiz mit Strafe bedroht.
- Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf und Bericht und schickt die Vorlage am 16. März 2009 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung (PDF, 21 kB, 21.06.2010)).
- Am 25. August 2010 verabschiedet der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Er begrüsst die Einführung einer neuen, eigenständigen Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (05.404)
- Der Bundesrat setzt die neue Strafnorm auf den 1. Juli 2012 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Bericht und Entwurf
-
Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
(BBl 2010 5651)
-
Entwurf
(BBl 2010 5673)
Stellungnahme des Bundesrates
Referendumsvorlage
-
Schweizerisches Strafgesetzbuch: Änderung vom 30. September 2011
(BBI 2011 7409)
Neue Bestimmungen
Dossier
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Letzte Änderung 26.04.2012
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