Wenn Sie eine Urkunde zum Nachweis eines in der Schweiz eingetretenen Zivilstandsergeignisses brauchen (Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Kindesanerkennung, Namensänderung, Eheauflösung, Auflösung der Partnerschaft, Feststellung und Auflösung des Kindesverhältnisses, Verschollenerklärung, Tod usw.), wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, welches das Ereignis beurkundet hat.
Ausweise über den Personenstand und den Familienstand werden vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Personen, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, bestellen diese Ausweise beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes oder Aufenthaltes bzw. beim Zivilstandsamt des letzten Wohnsitzes.
Familienausweise und Partnerschaftsausweise können ausserdem vom Zivilstandsamt ausgestellt, erneuert oder ersetzt werden, welches das letzte Ereignis bezüglich der betroffenen Personen beurkundet hat.
Letzte Änderung 16.06.2022