1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Bulgarien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder
- Geschwister (3, 4 oder mehr Kinder der gleichen Familie)
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (mit gesundheitlichen Problemen, oder Kinder ab 7 Jahren)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. 18 Jahre | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 15 Jahre (gilt nicht für Stiefkindadoptionen) |
|
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein. Eine Begleitung durch eine bulgarische Vermittlungsstelle wird jedoch empfohlen | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Nein |
4. Allgemeine Hinweise
Das Subsidiaritätsprinzip wird in Bulgarien konsequent angewandt. Das heisst, dass die Kinder zuerst zur nationalen Adoption freigegeben werden. Daraus folgt, dass es mehr Kinder gibt welche schon etwas älter sind und gesundheitliche Probleme haben, als jüngere gesunde Kinder, welche für die internationale Adoption in Frage kommen.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Alle Dokumente müssen in der Originalsprache vorliegen. Zudem muss jedem Dokument eine bulgarische Übersetzung, welche von der bulgarischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) beglaubigt wurde, beigelegt werden.
- Nicht beglaubigt werden müssen nur die Kopien der Identitätsausweise und der Vertrag zwischen der bulgarischen Vermittlungsstelle und den Gesuchstellern (falls vorhanden).
Ausgefülltes Adoptionsformular |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Sozialbericht |
Passkopie |
Auszug aus dem Eheregister |
Bericht über den gesundheitlichen Zustand der Gesuchsteller. Der Bericht muss von einem Arzt verfasst sein und die physische sowie die psychische Gesundheit aufgrund vergangener und aktueller Krankheiten wiederspiegeln. Der Bericht enthält auch Daten über das Vorhandensein (oder die Abwesenheit) von chronischen Krankheiten, ansteckenden Geschlechtskrankheiten, AIDS, Tuberkulose und anderen lebensbedrohlichen Krankheiten. Der Bericht darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als ein Jahr zuvor erstellt worden sein. |
Auszüge aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate) |
Ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument, das bescheinigt, dass den Adoptiveltern die elterlichen Rechte nicht entzogen wurden |
Vertrag mit der bulgarischen Vermittlungsstelle (falls vorhanden) |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Für gesunde Kinder, welche jünger als 5 Jahre sind zwischen 5 – 6 Jahren |
Dauer des Verfahrens vor Ort | Ca. 3 Monate |
Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Die genaue Dauer richtet sich nach den Vorgaben der lokalen Behörden und kann zwischen 5 – 10 Tagen sein (hängt vom Alter des zu adoptierenden Kindes ab) |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Während den ersten zwei Jahren muss alle 6 Monate ein Bericht eingereicht werden.
Die Berichte müssen in der Originalsprache und übersetzt vorliegen. Die Übersetzungen müssen durch die bulgarische Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
Die Berichte sind von der zuständigen Behörde zu erstellen.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 110 kB, 11.06.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 10.09.2024