1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Armenien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder ab 10 Jahren
- Kinder ab 6 Monaten mit gesundheitlichen Problemen; heilbar oder unheilbar
Dabei handelt es sich, gemäss Informationen der Zentralbehörde, unter anderem um psychische und körperliche Beeinträchtigungen (begrenzte Leistungsfähigkeit), Trisomie 21-Syndrom, kleiner Kopfumfang und Gehirngröße (Mikrozephalie), Hydrozephalus, Zerebralparese, humanes Immundefizienz-Virus, HIV positiv und andere Diagnosen.
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Keine Angaben | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 18 Jahre Max. 50 Jahre |
|
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja, Ehepaare werden jedoch bevorzugt | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein, wird aber empfohlen | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Nein |
4. Allgemeine Hinweise
- Die Dokumente werden in Armenien zu Lasten der Gesuchsteller übersetzt.
- Die armenische Zentralbehörde führt eine Liste mit Krankheiten, an denen die zukünftigen Adoptiveltern nicht leiden sollten (siehe unten unter "Dokumente").
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die Dokumente müssen durch die schweizerischen Behörden legalisiert werden.
Motivationsschreiben (Gründe für Adoption, Eigenschaften des Kindes) |
Heirats- oder Scheidungsurkunde |
Wohnsitzbescheinigung |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie Arbeitsbestätigung, Steuerunterlagen |
Geburtsurkunde |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Arztzeugnisse |
Sozialbericht |
Psychologischer Bericht |
Auszüge aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate) |
Kopie des Passes |
Empfehlungsschreiben von mind. 3 Personen |
Fotos der Gesuchsteller, deren Kindern (falls vorhanden), Verwandtschaft, Freunden, Wohnung und Umgebung (nicht älter als 6 Monate) |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Keine Angaben |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Ca. 4 Wochen (inkl. 8 – 10 Tage zum Kennenlernen des Kindes) |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
- Jährliche Berichte während fünf Jahren nach Aufnahme des Kindes in der Schweiz
- Die Berichte müssen übersetzt und mit Apostillen versehen sein
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 110 kB, 11.06.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
-
The prospective adoptive parent should not suffer from the following diseases (PDF, 89 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 26.04.2021