Berichterstattung zur nachhaltigen Unternehmensführung: Bundesrat beschliesst Eckwerte

Bern, 22.09.2023 - Der Bundesrat hat von den aktuellen Entwicklungen in der EU im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unternehmensführung Kenntnis genommen. In einer Aussprache vom 22. September 2023 hat er seinen früheren Entscheid bekräftigt, dass das Schweizer Recht international abgestimmt werden soll. Zugleich hat er die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem soll der Schwellenwert für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von 500 auf 250 Mitarbeitende gesenkt werden (analog Regelung OR Art. 727).

Die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen wurde am 29. November 2020 an der Urne abgelehnt. In der Folge trat der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments am 1. Januar 2022 in Kraft. Die neuen Bestimmungen für eine nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt sind im Obligationenrecht (OR) geregelt.

Grosse Schweizer Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, über bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit Transparenz zu schaffen. Sie müssen über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten (Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung). Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien müssen zudem besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten (Sorgfaltspflichten). Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden.

In Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung hat sich das EU-Recht in den vergangenen Monaten jedoch weiterentwickelt. Anfang 2023 ist die entsprechende neue EU-Richtlinie in Kraft getreten und wird derzeit in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen sind sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von den neuen EU-Regeln - direkt oder indirekt - betroffen. Insbesondere aus diesem Grund ist der Bundesrat überzeugt, dass das Schweizer Recht unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten an die internationale Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst werden soll. Der Bundesrat hat deshalb bereits am 2. Dezember 2022 entschieden, bis spätestens im Juli 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: International abgestimmt

In einer Aussprache vom 22. September 2023 hat der Bundesrat nun die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage festgelegt. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie die dazu ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Dabei sind nur Unternehmen, die zwei Jahre hintereinander diese Schwelle erreichen, von der Berichterstattungspflicht betroffen (analog Regelung im OR Art. 727). Diese Pflicht gilt heute erst ab 500 Mitarbeitenden. Ausserdem wird die Berichterstattung neu zwingend durch eine externe Revisionsstelle überprüft.

Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz jedoch die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard (z.B. OECD-Standard) zu orientieren. Die sogenannte Drittstaatenregelung will der Bundesrat vertieft analysieren. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, automatisch dem Schweizer Recht unterstellt werden oder nicht. Der Bundesrat wird die entsprechende Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich Mitte 2024 verabschieden.

Sorgfaltspflichten: Arbeiten in der EU sind weit fortgeschritten

Im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten sind die Arbeiten in der EU mittlerweile bereits weit fortgeschritten. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Auswirkungen der geplanten EU-Richtlinie für die Schweizer Unternehmen vertieft zu analysieren. Die Analyse wird voraussichtlich bis Ende 2023 vorliegen.


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Adrian Tagmann, Bundesamt für Justiz, T +41 58 463 77 57, adrian.tagmann@bj.admin.ch


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Letzte Änderung 30.01.2024

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