Mehr Transparenz in der Rechnungslegung

Bern, 29.01.2003 - Der Bundesrat will mehr Transparenz in der Rechnungslegung: Er hat am Mittwoch beschlossen, den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (VE RRG) umfassend überarbeiten zu lassen und eine neue Regelung vorzulegen, welche den Bedürfnissen der Unternehmer Rechnung trägt.

Die Neuregelung soll nach den Vorgaben des Bundesrates namentlich steuerneutral, KMU-gerecht und durch eine getreue Darstellung der Lage vertrauensbildend erfolgen. Die jüngsten Ereignisse in Teilen der Wirtschaft haben zu einer Sensibilisierung geführt und die Wichtigkeit einer transparenten Rechnungslegung, die ein getreues Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vermittelt, aufgezeigt. Eine sogenannte "fair presentation" liegt nicht nur im Interesse der Unternehmen selbst, sondern auch im Interesse der übrigen Betroffenen (Aktionäre, Staat, übrige Stakeholder). Die Börse sieht für börsenkotierte Unternehmungen bereits Standards vor; es besteht jedoch nach Auffassung des Bundesrates Handlungsbedarf auf allen Ebenen, die veralteten Bestimmungen des Obligationenrechts zu ersetzen. Zudem soll im Sinne einer Qualitätssicherung die Verordnung über die Zulassung von Abschlussprüfern umgesetzt werden.

Der Vorentwurf beruht auf dem Grundsatz der "fair presentation" der Rechnungslegung, d.h. der getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Damit mit der Neuregelung keine steuerlichen Folgen verbunden sind, soll der Rechnungslegungspflichtige von den Bewertungsvorschriften des RRG abweichen können. Diese Lösung zur Gewährleistung der Steuerneutralität wurde in der Vernehmlassung jedoch als ungenügend erachtet. Zudem wurde der zusätzliche administrative Aufwand für die KMU kritisiert.

Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes sind deshalb verschiedene Alternativen für die Gewährleistung der Steuerneutralität vertieft zu prüfen. Das EJPD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD einen steuerneutralen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der dem Ziel einer verbesserten Transparenz der Rechnungslegung Rechnung trägt. Bei der Überarbeitung des Vorentwurfs RRG gilt es weiter, zusätzliche Erleichterungen für KMU zu prüfen und einen für KMU verständlicheren Aufbau vorzusehen. Nach den für alle Rechnungslegungspflichtigen geltenden Bestimmungen sollen zuerst die für kleine Unternehmen geltenden Vorschriften abschliessend festgehalten werden; anschliessend sind die zusätzlichen Vorschriften für mittlere und grosse Unternehmen je gesondert zu regeln.

Auch die Frage, welche Gesellschaften eine Revisionsstelle brauchen, bedarf noch einer eingehenden Überprüfung. Für kleinere Unternehmen sind auch kostengünstigere Varianten für die Qualitätssicherung der Rechnungslegung (z.B. "Review" und "Compilation") in Betracht zu ziehen.

Mit der Überarbeitung des Vorentwurfes wurde Prof. Giorgio Behr betraut, der neben seiner wissenschaftlichen Arbeit auch als Unternehmer tätig ist. Für die Erfüllung seiner Aufgabe wird Prof. Behr weitere Experten beiziehen, die mit den Anliegen der KMU im Bereich der Rechnungslegung vertraut sind.

Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision soll bis im Frühjahr 2004 vorliegen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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