Durch Besuche und Kontrollen zur Verhütung von Folter beitragen; Bundesrat will das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO ratifizieren

Bern, 08.12.2006 - Der Bundesrat will mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter unterstützen. Er hat am Freitag die Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls und zur Ausführungsgesetzgebung verabschiedet.

Das von der Schweiz am 25. Juni 2004 unterzeichnete Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen internationaler und nationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung nationaler Kommissionen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der UN-Unterausschuss haben.

Die Ratifikation des Fakultativprotokolls und dessen rasche innerstaatliche Umsetzung wurden in der Vernehmlassung bis auf wenige Ausnahmen befürwortet. Um das Fakultativprotokoll in der Schweiz umzusetzen, wird eine nationale Kommission zur Verhütung von Folter eingesetzt. Diese unabhängige Kommission hat namentlich ein uneingeschränktes Recht, alle Einrichtungen und Anlagen zu besuchen, an denen sich Personen befinden können, denen die Freiheit entzogen ist. Die zwölf Kommissionsmitglieder, Fachleute aus den Bereichen Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug, werden vom Bundesrat auf vier Jahre ernannt.

Finanzielle Ausstattung der Kommission umstritten

Die Kommissionsmitglieder haben Anspruch auf Entschädigung ihrer Auslagen. Hingegen wird der Anspruch auf eine darüber hinausgehende Entschädigung nicht gesetzlich verankert, wie dies von einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer gefordert worden ist. Der Bundesrat verzichtet auch auf die ebenfalls von einer Minderheit verlangte Schaffung eines ständigen Kommissionssekretariats. Ein solches Sekretariat wird vom Fakultativprotokoll nicht verlangt und ist nach Auffassung des Bundesrates für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Mit diesen Beschlüssen wird auch verhindert, dass eine unverhältnismässige Bürokratie, die zu grosser Belastung der Betroffenen führen würde, entfaltet wird.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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