Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts

Bern, 17.12.2021 - Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.

Das geltende Abstammungsrecht geht immer noch vom traditionellen Familienbild aus: Mann und Frau sind verheiratet und haben gemeinsame Kinder. Die Formen des Familienlebens sind im Laufe der Zeit jedoch vielfältiger geworden. Immer mehr Kinder wachsen mit nicht miteinander verheirateten Eltern auf. Trennungen und die Begründung von Patchwork-Familien führen dazu, dass nebst den Eltern weitere Personen Verantwortung für die Kinder übernehmen. Dank der Fortpflanzungsmedizin können sich zudem immer mehr Personen - allein oder in einer gleich- bzw. verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft - ihren Kinderwunsch erfüllen. Mit Blick auf das in der Verfassung verankerte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung stellen sich im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen allerdings verschiedene Fragen.

Bereits in seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" vom 25. März 2015 hatte der Bundesrat auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Diskussion über die Modernisierung des Abstammungsrechts zu führen. Mit dem Postulat 18.3714 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wurde er schliesslich beauftragt, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten. Zur Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat eine externe interdisziplinäre Expertengruppe eingesetzt. Deren Bericht und Empfehlungen hat er an seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen. Die Expertengruppe hat den Reformbedarf im Abstammungsrecht bejaht und ein Konzept für eine umfassende Reform erarbeitet.

Bericht stellt in drei Bereichen Diskussionsbedarf über eine Reform fest

Wie die Expertengruppe kommt auch der Bundesrat zum Schluss, dass im Abstammungsrecht ein gewisser Reformbedarf besteht. In seinem Bericht zuhanden des Parlaments nimmt der Bundesrat zu den aus seiner Sicht zentralen Punkten Stellung und kommt zum Schluss, dass Anpassungen insbesondere in drei Bereichen sinnvoll sein könnten. Erstens bei der Anfechtung der Vaterschaft, die heute abhängig vom Zivilstand der Eltern geregelt ist. Zweitens bei der privaten Samenspende, damit das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung gewährleistet und die Rechtsstellung aller beteiligten Personen klar definiert werden. Drittens beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft, das heute gesetzlich nicht geregelt ist.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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