Juradossier: Moutier wird am 28. März 2021 über seine Kantonszugehörigkeit abstimmen

Bern, 08.10.2020 - Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Karin Keller-Sutter, hat am 6. Oktober in Bern die Tripartite Jurakonferenz unter Beteiligung der Juradelegationen der Regierungen der Kantone Bern und Jura präsidiert. Namentlich um das Abstimmungsdatum zu besprechen, war auch eine Delegation des Gemeinderats von Moutier zur Konferenz eingeladen worden. Die Modalitäten für die neue Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier sind abschliessend festgelegt und genehmigt worden. Die vertiefte Überprüfung des Stimmregisters wird fortgesetzt und nunmehr von der Staatskanzlei des Kantons Bern und der Gemeindekanzlei von Moutier gemeinsam vorgenommen. Bei Bedarf vermittelt das Bundesamt für Justiz (BJ).

Die Vorsteherin des EJPD betonte eingangs erneut, dass das Dispositiv für die neue Abstimmung die uneingeschränkte Genehmigung und Unterstützung durch die betroffenen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden voraussetzt.

Abstimmungsdatum

Die neue Abstimmung ist auf den 28. März 2021 angesetzt. Der Gemeinderat von Moutier konnte das Datum kurz nach der Tripartiten Jurakonferenz formell bestätigen. Da am 7. März eine eidgenössische Abstimmung stattfinden wird und jegliche Verwechslung der Abstimmungsunterlagen vermieden werden soll, werden die Unterlagen für die Abstimmung vom 28. März am Samstag, 6. März, per A-Post Plus versendet werden.

Festlegung der Massnahmen für eine sichere Abstimmung

Die Tripartite Jurakonferenz hat das ganze Dispositiv für die Durchführung der Abstimmung genehmigt. Es gelten die bereits für die erste Abstimmung im Jahr 2017 ergriffenen Massnahmen (Anwesenheit von Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes, briefliche Stimmabgabe an die Adresse des BJ, Vorsichtsmassnahmen bei der Post von Moutier, Sensibilisierung der Leitungen der Altersheime und Spitäler). Daneben sind neue Massnahmen vorgesehen, die der Berner Regierungsrat in einem Beschluss festhalten wird. Sie bestimmen im Wesentlichen Folgendes:

  • Das BJ wird die Abstimmungsunterlagen sichern und an die Bürgerinnen und Bürger von Moutier senden, die Auszählung der Stimmen überwachen und die Stimmausweise systematisch kontrollieren.
  • Die Aushändigung der Abstimmungsunterlagen an Personen in Spitälern und Altersheimen wird protokolliert.
  • In der Eingangshalle des Rathauses wird während der drei Wochen vor der Abstimmung (ab dem 8. März) ein einziger, vom BJ versiegelter Behälter aufgestellt.

Überprüfung des Stimmregisters

Die Berner Staatskanzlei hatte der Gemeinde Moutier und dem BJ Anfang Juli 2020 ihre Anmerkungen zum Stimmregister mitgeteilt. Die Gemeinde Moutier hat Mitte September dazu Stellung genommen. Ab nun bearbeiten die beiden Kanzleien die noch zu klärenden oder zu regelnden Fälle gemeinsam und transparent. Bei Bedarf wird das BJ das Verfahren unterstützend begleiten.

Stiftung für die Wiedervereinigung des Jura

Auf Ersuchen der Berner Regierung wurde das Thema der Stiftung für die Wiedervereinigung des Jura behandelt. Gemäss der Regierung des Kantons Jura wird die Stiftung demnächst über ihre Zukunft informieren.

Interkantonale Arbeitsgruppe zum Spital von Moutier

Das Mandat der von der Tripartiten Jurakonferenz geschaffenen interkantonalen Arbeitsgruppe, die über die Zukunft des Spitals von Moutier Bericht erstatten soll, wurde verlängert. Gewisse Aspekte im Zusammenhang mit der Verwaltung und Finanzierung des Spitals sollten noch vertieft abgeklärt werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 30.01.2024

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