Grundstücksbesitzer sollen einfacher gegen Hausbesetzungen vorgehen können

Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 2. September 2020 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen.

Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmässige Regelungen, wie sich Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer ihres unrechtmässig besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können. In der Praxis stossen sie aber häufig auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzer vorgehen wollen. Eine direkte Räumung des besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne Gerichtsurteil ist an strenge Bedingungen geknüpft und deshalb oftmals nicht möglich. Der Weg über das Zivilgericht ist oft aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden. Mit einer Motion (15.3531 - "Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können") wurde der Bundesrat deshalb beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.

Abbau prozessualer Hindernisse stärkt Position der Besitzer

Für die Umsetzung schlägt der Bundesrat mehrere Gesetzesanpassungen vor: Er will im Gesetz explizit festhalten, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzer Selbsthilfe ausüben und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können. Dies stärkt die Rechtssicherheit für die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer. Massgebend soll künftig derjenige Zeitpunkt sein, in welchem der Besitzer von der Hausbesetzung erfährt oder bei gebotener Sorgfalt hätte erfahren können. Auf eine fixe Stundenfrist, innert welcher der Besitzer handeln muss, will der Bundesrat hingegen verzichten. Diese flexible Regelung soll es ermöglichen im Einzelfall eine angemessene Lösung zu finden.

Weiter will der Bundesrat die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer stärken. In der Praxis weiss die Grundstücksbesitzerin oder der Grundstücksbesitzer oft nicht, wer genau sein Grundstück in Beschlag genommen hat. Der Besitzer muss künftig die Identität der Hausbesetzer nicht kennen, womit prozessuale Hindernisse abgebaut werden.

Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zivilgesetzbuch und in der Zivilprozessordnung dauert bis am 23. Dezember 2020.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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