Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung tritt per 1. Juli in Kraft

Bern, 03.04.2020 - Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.

Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung: So macht sich strafbar, wer andere aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 entschieden, die Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung zu erweitern. Neu werden auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-­, Hetero-­ oder Bisexualität diskriminiert werden. Gegen diese Änderung war das Referendum ergriffen worden. Am 9. Februar 2020 wurde die geänderte Strafnorm von der Stimmbevölkerung mit 63,1 % Ja-Stimmen klar angenommen.

Die Umsetzung der beiden geänderten Artikel im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz erfordert weder auf kantonaler noch auf Bundesebene besondere Massnahmen. Die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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