Verwaltungsrat der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde gewählt; Bundesrat setzt Teile des Revisionsaufsichtsgesetzes auf den 1. November 2006 in Kraft
Bern, 18.10.2006 - Der Aufbau der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde schreitet planmässig voran: Der Bundesrat hat am Mittwoch fünf Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt und gleichzeitig die organisatorischen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren auf den 1. November 2006 in Kraft gesetzt.
Der Bundesrat wählte folgende Personen in den Verwaltungsrat:
- Hans Peter Walter (Jg. 1944), Fürsprecher, bis 2004 Bundesrichter, seither Prof. für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, als Präsident des Verwaltungsrats
- Thomas Rufer (Jg. 1952), Betriebsökonom FH und eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer, selbständiger Berater und Inhaber der Einzelfirma THR Consulting, als Vizepräsident des Verwaltungsrats
- Eugen Haltiner (Jg. 1948), Dr. oec., Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission
- Alfred Stettler (Jg. 1943), Prof. emer., Dr. rer. pol., HEC Lausanne
- Peter R. Voser (Jg. 1958), Betriebswirtschaftsstudium HWV Zürich, Chief Financial Officer und Mitglied des Verwaltungsrates von Royal Dutch Shell plc, England/Holland
Mit diesem Personalentscheid und der vorgezogenen Inkraftsetzung der organisatorischen Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes geht die Verantwortung für den Aufbau der Aufsichtsbehörde vom EJPD auf den Verwaltungsrat über. Als erste Aufgaben stehen namentlich an: die Ernennung eines Direktors sowie die Anstellung der Mitarbeitenden der Revisionsaufsichtsbehörde, die Festlegung des Sitzes der Behörde sowie der Erlass von Richtlinien.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2007 tätig
Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde wird ihre Tätigkeit in der zweiten Jahreshälfte 2007 aufnehmen. Zentrale Aufgabe dieser unabhängigen Behörde wird die Beaufsichtigung der Revisionsunternehmen sein, die Dienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen. Damit soll das Vertrauen in die Revisionsstellen gefestigt, eine qualitativ gute Rechnungsprüfung gewährleistet werden und die Interessen von Investoren, Minderheitsbeteiligungen sowie Gläubigern geschützt werden. Weiter wird sie über die Zulassung der Revisorinnen und Revisoren, der Revisionsexpertinnen und -experten sowie der Revisionsunternehmen sicherstellen, dass Revisionsdienstleistungen nur von qualifizierten Fachpersonen erbracht werden.
Eine Reihe von Ereignissen und Skandalen in der ausländischen und schweizerischen Wirtschaft, aber vor allem auch internationale Entwicklungen führten zu einer Neuregelung der Revisionspflicht und der Revisionsstelle. Eine Massnahme zur Behebung dieser Mängel und Lücken ist unter Anderen die Einführung einer Revisionsaufsicht.
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Letzte Änderung 26.06.2024