Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Zweiter Runder Tisch, erste Resultate

Bern, 25.10.2013 - Die Arbeiten des Runden Tisches für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen schreiten zügig voran: Ein halbes Jahr nach dem Gedenkanlass hat sich der Runde Tisch an seiner zweiten Sitzung am Freitag in Bern für die Einrichtung eines Härtefall- oder eines Solidaritätsfonds ausgesprochen. Des Weiteren sind Bestrebungen im Gang, eine Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zu ermöglichen. Der Runde Tisch befasste sich ferner mit Fragen der Akteneinsicht sowie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte. Alt Ständerat Hansruedi Stadler teilte zudem mit, dass er sein Amt als Delegierter aus Kapazitätsgründen abgeben wird; diese Aufgabe wird künftig Luzius Mader, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz, wahrnehmen.

Im Zentrum der heutigen Sitzung stand die Diskussion über finanzielle Leistungen zugunsten von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dazu in einem Arbeitspapier verschiedene Modelle aufgezeigt. Der Runde Tisch empfiehlt einerseits, Betroffenen in Notsituationen Soforthilfe zu leisten. Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern. Diese Möglichkeiten werden zurzeit näher abgeklärt und im Hinblick auf den nächsten Runden Tisch konkretisiert. Ziel ist, dass bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegengenommen und bearbeitet werden können.

Der Runde Tisch hat andrerseits beschlossen, die Einrichtung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds durch einen Ausschuss näher zu prüfen und zu konkretisieren. Aus dem Härtefallsfonds würden vor allem Personen Leistungen erhalten, die aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme traumatisiert oder sozial, gesundheitlich oder wirtschaftlich schwer beeinträchtigt worden sind und die heute noch in einer schwierigen Situation leben. Bei der Schaffung eines Solidaritätsfonds würden grundsätzlich alle Personen finanzielle Leistungen erhalten, gegen die aus heutiger Sicht zu Unrecht eine fürsorgerische Zwangsmassnahme angeordnet worden ist. Der Runde Tisch wird sich an seiner dritten Sitzung am 29. Januar 2014 eingehender damit befassen. Beide Modelle setzen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage voraus, was mindestens zwei bis drei Jahre dauern wird. Auch aus diesem Grund erachtet der Runde Tisch die finanzielle Soforthilfe als unerlässlich.

Empfehlungen zur Akteneinsicht

Der Runde Tisch diskutierte ferner über die Empfehlungen der Schweizerischen Archivdirektorenkonferenz, die den Betroffenen die Einsicht in ihre Akten erleichtern sowie die zuständigen Behörden für deren Anliegen sensibilisieren wollen. Diese Empfehlungen wurden positiv aufgenommen und werden nun den zuständigen Behörden zugestellt.

Schliesslich befasste sich das Gremium mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der neueren schweizerischen Sozialgeschichte. Es wird sich an der nächsten Sitzung vertieft mit diesem Thema befassen.

Bereits am 15. Oktober haben die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erstmals im Rahmen des neu geschaffenen Betroffenenforums ihre Anliegen diskutiert und den zweiten Runden Tisch vorbereitet. Sie wurden dabei vom Anwalt und Mediator Marco Ronzani unterstützt.

Stabsübergabe an Mader

Die weiteren Arbeiten und die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen sollen insbesondere auch wegen des hohen Alters vieler Betroffener mit Hochdruck vorangetrieben werden. Dies erfordert gerade im Hinblick auf allfällige zukünftige gesetzgeberische Arbeiten einen wesentlich stärkeren Einbezug der Verwaltung als bisher. Aus Kapazitätsgründen übergibt Alt Ständerat Hansruedi Stadler seine Aufgabe daher dem stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Justiz, Luzius Mader. Die Stabsübergabe erfolgt in Absprache mit Bundesrätin Sommaruga, die Alt Ständerat Stadler für dessen erfolgreiches Engagement herzlich dankt.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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