Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht
Bern, 04.07.2012 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen verabschiedet. Die neue Verordnung soll im Erwachsenenschutzrecht eine sichere Verwaltung des Vermögens gewährleisten.
Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft basiert im Wesentlichen auf zwei Grundsätzen: Die Vermögenswerte der betroffenen Person sind einerseits sicher anzulegen. Andererseits sind bei der Wahl der Anlage die gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Für Vermögenswerte, die der Sicherstellung des gewöhnlichen Lebensunterhalts dienen, sieht die Verordnung einen Anlagekatalog mit sicheren Anlageinstrumenten vor. Für Vermögenswerte, die über den gewöhnlichen Lebensunterhalt hinausgehen, können hingegen mit Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde "risikoreichere" Anlagen getätigt werden.
Die Verordnung wird zusammen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024